Die türkischen „Gastarbeiter“ - Das Anwerbe-Abkommen von 1961

Die türkischen „Gastarbeiter“ - Das Anwerbe-Abkommen von 1961

21 Minuten

Beschreibung

vor 7 Monaten
Eigentlich sollten sie höchstens zwei Jahre dableiben, arbeiten und
wieder gehen - "Gastarbeiter" eben. Dass sie "Türkentum und
Nationalgefühl hochhalten" war das Erste, was im umfangreichen
Verfahren getestet wurde, das die deutsche und die türkische
Regierung im Jahr 1961 mit dem "Anwerbeabkommen" beschlossen
hatten. Aber wie bemerkte der Schriftsteller Max Frisch einmal:
"Wir riefen Arbeiter, und es kamen Menschen". Bettina Weiz erzählt
die Geschichte von dieser "Menschwerdung". (BR 2011)
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