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  4. Aufhebungsvertrag und Kündigung zum Jahresende
Auch dieses Jahr erreichen mich wieder zum Jahresende viele
Anfragen rund um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ob über
einen Aufhebungsvertrag oder Kündigung. Aus diesem Anlass gebe ich
in diese rPodcastfolge ein paar Hinweise: - Kündigungsfristen sind
entweder im Arbeitsvertrag geregelt oder ergeben sich aus § 622
BGB. Es kann hier Unterschiede geben, je nachdem ob der Arbeitgeber
kündigt oder die Arbeitnehmer. Bei einer Arbeitgeberkündigung
verlängern sich die Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit
nach der gesetzlichen Regelung automatisch. Für die
Arbeitnehmerkündigung nur dann, wenn die verlängerten
Kündigunsfristen ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart sind. -
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss immer schriftlich
erfolgen, heisst mit eigenhändiger Unterschrift auf dem
Kündigungsschreiben. Eine nähere Kündigungsbegründung ist wiederum
im Kündigungsschreiben nicht erforderlich. - Statt einer Kündigung
kann das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch den Abschluss eines
Aufhebugnsvertrags verienbart werden - auch schriftlich. Der
aufhebugnsvertrag hat den Vorteil, dass die einzelnden bedingungen
zwischen den Parteien verienbart werden und es einen sanfteren
Ausstieg ermöglicht, ausserdem alle Bedingungen der Beendigung klar
geregelt sind. Wenn du Fragen rund um die Beendigung eines
Arbeitsverhältnisses hast melde dich gerne per mail an
kontakt@arbeitsrecht-sideri.de
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„Aufhebungsvertrag und Kündigung zum Jahresende“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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