Personalratsarbeit geht vor!
Keine Nachteile für Personalratsmitglieder wegen
Personalratstätigkeit
7 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer neuen Entscheidung noch
einmal klargestellt: Bei einer zeitlichen Kollision zwischen
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen und Personalratsarbeit geht
letztere vor.
einmal klargestellt: Bei einer zeitlichen Kollision zwischen
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen und Personalratsarbeit geht
letztere vor.
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