Kein Anspruch auf ein Studium für Personalräte

Kein Anspruch auf ein Studium für Personalräte

vor 2 Jahren
Jetzt auch das Bundesverwaltungsgericht: Ein Masterstudiengang geht über das gesetzliche Ziel der Personalratsschulung hinaus
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Beschreibung

vor 2 Jahren
Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt die Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts bestätigt: die Inhalte der Schulungen sind
zwar erforderlich, aber die Tiefe der vermittelten Inhalte nicht.
Im Ergebnis keine befriedigende Entscheidung für die Zukunft der
Personalratsarbeit. Wir besprechen die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts vom 12.10.2023 (Aktenzeichen 5 P 7/22).
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