Kein Anspruch auf ein Studium für Personalräte
Jetzt auch das Bundesverwaltungsgericht: Ein Masterstudiengang geht
über das gesetzliche Ziel der Personalratsschulung hinaus
7 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt die Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts bestätigt: die Inhalte der Schulungen sind
zwar erforderlich, aber die Tiefe der vermittelten Inhalte nicht.
Im Ergebnis keine befriedigende Entscheidung für die Zukunft der
Personalratsarbeit. Wir besprechen die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts vom 12.10.2023 (Aktenzeichen 5 P 7/22).
Oberverwaltungsgerichts bestätigt: die Inhalte der Schulungen sind
zwar erforderlich, aber die Tiefe der vermittelten Inhalte nicht.
Im Ergebnis keine befriedigende Entscheidung für die Zukunft der
Personalratsarbeit. Wir besprechen die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts vom 12.10.2023 (Aktenzeichen 5 P 7/22).
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