#97 Steuerhinterziehung bei Cum-Ex und Cum-Cum: Selbstanzeigen und Strafverfolgung

#97 Steuerhinterziehung bei Cum-Ex und Cum-Cum: Selbstanzeigen und Strafverfolgung

13 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Diese Episode des Podcasts ist ein Audiomitschnitt aus dem
Youtube Video "Steuerhinterziehung bei Cum-Ex und Cum-Cum:
Selbstanzeigen und Strafverfolgung".


Bei Cum-Ex und Cum-Cum Geschäften handelt es sich um zweifelhafte
Transaktionen beim Wertpapierhandel. Prinzipiell findet bei
Cum-Ex Geschäften eine doppelte Erstattung der
Kapitalertragsteuer statt, eine davon ist unrechtmäßig. Bei
Cum-Cum Geschäften spart man hingegen unrechtmäßig die
Kapitalertragsteuer. Prof. Dr. Juhn unterhält sich hierüber mit
seinen Mitarbeitern, Dr. Maser und Niklas Gaspers, über
Maßnahmen, die man nun unternehmen sollte.


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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.


Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater.
Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im
Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und
Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25
Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er
Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für
Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor
berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent
des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater)
und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge
Finanzbeamte fort.  In der Praxis hat er sich auf die
Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät
hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen,
Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine
Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen
in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die
laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und
Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer
Hand“.





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