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Beschreibung
vor 3 Jahren
Egal ob VOB oder BGB: machen Sie künftig alle Vereinbarungen auf
der Baustelle grundsätzlich nur noch schriftlich. Natürlich
können Verträge auch per Handschlag geschlossen werden, doch wie
steht es dann vor Gericht mit der Beweisbarkeit? Vertrauen ist
gut, aber schreiben ist besser, denn Sie laufen Gefahr, für Ihre
Leistungen keine Vergütung zu bekommen.
Den Artikel zum Podcast finden Sie unter:
https://tom-kett.de/wer-schreibt-der-bleibt/
Und ein passendes Musterschreiben für eine nachträgliche
Auftragsbestätigung einer zuvor getroffenen mündlichen
Vereinbarung finden Sie unter:
https://tom-kett.de/wp-content/uploads/Auftragsbestätigung.pdf
Für Themenwünsche und Anregungen:
seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet,
versprochen!
Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens
unter https://tom-kett.de/blog/
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