Heute sprechen wir über ein Thema, das in praktisch jedem Unternehmen vorkommt, aber erstaunlich oft nicht oder nicht optimal gemanagt wird. Es geht um Auftragsverarbeitung. Also die Zusammenarbeit von Unternehmen mit Dienstleistern, die personenbezogene Daten im Auftrag des Unternehmens verarbeiten.
Das klingt erstmal trocken, ist in der Praxis aber ein echter Dauerbrenner. Denn fast jedes Unternehmen nutzt externe Anbieter: Cloud-Dienste, Hosting, Lohnabrechnung, Ticket-Systeme, Newsletter-Tools, Videokonferenzlösungen, Support-Dienstleister oder externe IT-Administratoren. Und bei all diesen Konstellationen stellt sich früher oder später die gleiche Frage: Müssen wir eigentlich irgendetwas beim Datenschutz beachten?
- Wann liegt überhaupt Auftragsverarbeitung vor – und wann nicht? Nicht jeder Dienstleister ist automatisch Auftragsverarbeiter.
- Art. 28 DS-GVO: Was muss in einen Auftragsverarbeitungsvertrag zwingend rein?
- Der häufige Praxisirrtum: Ein unterschriebener AV-Vertrag allein macht die Verarbeitung noch nicht datenschutzkonform.
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs): Was muss man sich in der Praxis wirklich ansehen?
- Unterauftragsverarbeiter: Wann dürfen weitere Dienstleister eingebunden werden? Wie läuft das mit allgemeiner oder konkreter Genehmigung? Und wie behält man in der Praxis den Überblick?
- Regelmäßige Kontrolle von Dienstleistern
- Prüfung und Verhandlung von AV-Verträgen: Wo hakt es in der Praxis besonders häufig?
- Wie machen das Thomas und Bernd?
Willkommen im Podcast “Datenschutz Insider”.
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