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  3. Datenschutz Insider - aus der Praxis, für die Praxis Podcast

Episoden

58 Minuten
Heute sprechen wir über ein Thema, das in praktisch jedem Unternehmen vorkommt, aber erstaunlich oft nicht oder nicht optimal gemanagt wird. Es geht um Auftragsverarbeitung. Also die Zusammenarbeit von Unternehmen mit Dienstleistern, die personenbezogene Daten im Auftrag des Unternehmens verarbeiten. 

Das klingt erstmal trocken, ist in der Praxis aber ein echter Dauerbrenner. Denn fast jedes Unternehmen nutzt externe Anbieter: Cloud-Dienste, Hosting, Lohnabrechnung, Ticket-Systeme, Newsletter-Tools, Videokonferenzlösungen, Support-Dienstleister oder externe IT-Administratoren. Und bei all diesen Konstellationen stellt sich früher oder später die gleiche Frage: Müssen wir eigentlich irgendetwas beim Datenschutz beachten?  

- Wann liegt überhaupt Auftragsverarbeitung vor – und wann nicht? Nicht jeder Dienstleister ist automatisch Auftragsverarbeiter. 

- Art. 28 DS-GVO: Was muss in einen Auftragsverarbeitungsvertrag zwingend rein?

- Der häufige Praxisirrtum: Ein unterschriebener AV-Vertrag allein macht die Verarbeitung noch nicht datenschutzkonform. 

- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs): Was muss man sich in der Praxis wirklich ansehen? 

- Unterauftragsverarbeiter: Wann dürfen weitere Dienstleister eingebunden werden? Wie läuft das mit allgemeiner oder konkreter Genehmigung? Und wie behält man in der Praxis den Überblick? 

- Regelmäßige Kontrolle von Dienstleistern 

- Prüfung und Verhandlung von AV-Verträgen: Wo hakt es in der Praxis besonders häufig?

- Wie machen das Thomas und Bernd?

Willkommen im Podcast “Datenschutz Insider”.

Hast du Anregungen zu diesem Podcast oder möchtest du uns Feedback zu einzelnen Episoden senden? Schreib hier eine Rezension oder melde dich direkt per E-Mail bei uns: podcast@datenschutz-insider.com . 
54 Minuten
Heute sprechen wir über ein Thema, das in der Praxis gerne für Missverständnisse sorgt, weil Kompetenzen nicht klar verstanden sind, und bei dem man als Datenschützer gut beraten ist, diplomatisches Geschick zu beweisen: Der Betriebsrat und der Datenschutz.

- Die ewige Frage geklärt? Wer ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher? 

- Das Spannungsfeld: Datenschutzrecht vs. Mitbestimmungsrecht

- Das Praxis-Problem: Der Betriebsrat beruft sich oft auf den "Datenschutz", um IT-Tools zu blockieren, obwohl es ihm eigentlich um die Vermeidung von Leistungsüberwachung geht. 

- Wer kümmert sich um die TOMs und das Datenschutz-Management beim BR? 

- Wie machen das Thomas und Bernd?

- Tipps aus der Praxis.

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1 Stunde
Heute sprechen wir über ein Thema, das Thomas besonders am Herzen liegt. Das liegt daran, dass man für dieses Thema vielleicht doch mehr Techniker als Jurist sein darf. Es geht um die sogenannten technischen und organisatorischen Maßnahmen. Im Datenschutz nennen wir diesen Themenbereich auch „die Datensicherheit“. 

TOMs mit Blick auf Art. 32 DS-GVO 

Wenn der Gesetzgeber versucht, „Technik“ in Gesetzestext zu formulieren … (von der alten Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG alt zu Schutzzielen in Art. 32)

Wie gehe ich vor, wenn ich geeignete Maßnahmen treffen möchte?

IT-Sicherheit – Informationssicherheit – TOM: Unterschiede und Gemeinsamkeiten 

TOMs managen, wann kann ich inhaltliche Verantwortung abgeben und an wen? 

Wie oft muss ich mein Konzept anpassen?

TOM bei Dienstleistern, wie streng muss ich sein?

TOM-Konzept erstellen, wie gehe ich vor? 

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59 Minuten
 In dieser Folge geht es um Betroffenenrechte, also z. B. Auskunftsgesuche oder Löschgesuche betroffener Personen:

Welche Betroffenenrechte gibt es? 

Was ist die Frist zur Beantwortung und wann kann man sie verlängern? 

Was ist die richtige Strategie? Aussitzen oder angehen? 

Wie kann man sich vorbereiten? Lohnt sich die Vorbereitung? 

Wie organisiert man das Betroffenenrechte-Management? 

Wie geht man mit „Fans“ und „Querulanten“ um? (=> Betroffenenrechte in Arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen) 

Unterschiede b2b und b2c 

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43 Minuten
Vermutlich hat es sich inzwischen schon herumgesprochen: Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten benötigt man eine Rechtsgrundlage. Für einige ist die Königin der Rechtsgrundlagen die „Einwilligung der betroffenen Person“. Sie entspricht genau der Intention des Datenschutzes, nämlich dass die betroffene Person selbst entscheiden kann, welche ihrer Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden. 

Probleme in der Praxis (eine Einwilligung ist mehr als nur ein freundliches Nachfragen)

Freiwilligkeit

Aktives Handeln

Informiertheit vs. Informationspflichten

Dokumentation/Nachweis erteilter Einwilligungen

Widerruf

Kopplung von Einwilligungen

Umgang mit Widerrufen

Einwilligung zusätzlich zu gesetzlichen Rechtfertigungen – (k)eine Gute Idee?

Wann verfallen (Werbe-)einwilligungen?

Tipps zur Formulierung von Einwilligungserklärungen  

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Über diesen Podcast

Was in keinem Datenschutz-Lehrbuch steht, aber in der Praxis entscheidend ist, findest du in diesem Podcast. Bernd Schmidt und Thomas Rosin geben dir exklusive Einblicke in ihre Welt des Datenschutz-Managements. Sie sprechen über echte Fälle, häufige Fehler und vor allem über das Praxiswissen, das Datenschützer sonst gerne für sich behalten. Willkommen im Podcast “Datenschutz Insider”. Hast du Anregungen zu diesem Podcast oder möchtest du uns Feedback zu einzelnen Episoden senden? Schreib hier eine Rezension oder melde dich direkt per E-Mail bei uns: podcast@datenschutz-insider.com. Impressum: https://thomasrosin.de/impressum Datenschutz: https://thomasrosin.de/datenschutzerklaerung 

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