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Der Medienanwalt - Rechtspodcast zu den Themen Medien, Marken, Werbung und Sport Archiv

17 Episoden
48 Minuten
Kinderfotos im WhatsApp-Status, Familienvideos auf Instagram, Kinder in Straßeninterviews mit Millionen Abrufen: Kinder sind online, oft lange bevor sie selbst mitreden können. In dieser Folge von Der Medienanwalt sprechen David Geßner und Rechtsanwalt Cedric Wolf über die Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen und darüber, was Betroffene tun können, wenn Bilder ohne Einwilligung im Netz landen. Anlass ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Helene Fischer war mit ihrem Baby heimlich fotografiert worden, die Bilder erschienen in mehreren Medien. Die Veröffentlichungen waren rechtswidrig, eine Geldentschädigung muss der Fotograf trotzdem nicht zahlen. Der BGH sieht ihn als Hilfsperson der Presse, die vom Medienprivileg profitiert, und die Weitergabe der Fotos an Redaktionen nicht als Verbreitung. Im Mittelpunkt stehen unter anderem diese Fragen: Warum muss der Fotograf im Fall Helene Fischer keine Geldentschädigung zahlen, obwohl die Veröffentlichungen rechtswidrig waren? Was bedeutet das Medienprivileg nach Art. 85 DSGVO für Pressefotografen? Wie ist der Fall Collien Fernandes und der Schutz ihrer Tochter einzuordnen? Was gilt für Straßeninterviews, Influencer und Familiencontent mit Kindern? Wann ist die Verbreitung von Bildern nach § 33 KUG sogar strafbar? Ab wann dürfen Kinder und Jugendliche selbst über ihr Bild entscheiden? Was können Jugendliche tun, wenn ausgerechnet die eigenen Eltern ihre Rechte verletzen? Warum kommt es nach der Kenntnis auf schnelles Handeln, Fristen und Beweise an? Eine Folge über Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild, Medienrecht und den Schutz von Kindern im Netz. Gessner Legal – Die Medienkanzlei Unter den Linden 12, 10117 Berlin Große Bleichen 1–3, 20354 Hamburg Telefon: +49 – 30 – 921011500 E-Mail: kontakt@gessner-legal.de Website: https://www.gessner-legal.de --- Folgen Sie uns Instagram: https://www.instagram.com/medienanwaltberlin LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/rechtsanwalt-david-ge%C3%9Fner Facebook: https://www.facebook.com/Medienrechtler Twitter/X: https://twitter.com/ragessner --- Weitere Folgen von DER MEDIENANWALT zu Urheberrecht, Medienrecht und Persönlichkeitsrecht finden Sie auf allen gängigen Podcast-Plattformen sowie auf: https://www.gessner-legal.de/podcast --- Die Inhalte dieser Folge dienen der allgemeinen rechtlichen Information und stellen keine Individualrechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
49 Minuten
Deepfakes, digitalisierte Gewalt und anonyme Täterprofile stellen Betroffene, Plattformen, Ermittlungsbehörden und Gerichte vor enorme Herausforderungen. Der Fall Collien Fernandes hat das Thema nun auch in Deutschland mit voller Wucht in die Öffentlichkeit getragen. In dieser Folge von Der Medienanwalt sprechen David Gessner und Wissenschaftlicher Mitarbeiter Felix Schimmel über die rechtliche Einordnung von Deepfakes, über bestehende Schutzmöglichkeiten und über die zentrale Frage, warum die Durchsetzung von Ansprüchen in der Praxis häufig scheitert. Im Mittelpunkt stehen unter anderem diese Fragen: Welche Straftatbestände kommen bei Deepfakes nach geltendem Recht überhaupt in Betracht? Gibt es in Deutschland derzeit eine echte Strafbarkeitslücke? Warum ist die Herstellung von Deepfakes oft nicht eindeutig strafbar? Welche zivilrechtlichen Ansprüche haben Betroffene bereits heute? Wie funktionieren Unterlassung, Löschung, Schadensersatz und Geldentschädigung? Warum reagieren Plattformen oft zu langsam oder gar nicht? Weshalb ist die Identifizierung anonymer Täter eines der größten Probleme? Braucht es strengere gesetzliche Regelungen, bessere Auskunftsansprüche oder eine Form der Klarnamenverifizierung? Und welche Rolle spielen Medien, Verdachtsberichterstattung und Unschuldsvermutung in hochemotionalen Fällen? Außerdem geht es um aktuelle politische Entwicklungen rund um ein mögliches digitales Gewaltschutzgesetz, um internationale Vergleiche und um die Frage, ob Deutschland bei digitaler Gewalt zu lange nur diskutiert hat, statt wirksam zu handeln. Eine Folge über Medienrecht, Persönlichkeitsrecht, Plattformregulierung, digitale Gewalt und die Grenzen staatlicher Rechtsdurchsetzung. Gessner Legal – Die Medienkanzlei Unter den Linden 12, 10117 Berlin Große Bleichen 1–3, 20354 Hamburg Telefon: +49 – 30 – 921011500 E-Mail: kontakt@gessner-legal.de Website: https://www.gessner-legal.de --- Folgen Sie uns Instagram: https://www.instagram.com/medienanwaltberlin LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/rechtsanwalt-david-ge%C3%9Fner Facebook: https://www.facebook.com/Medienrechtler Twitter/X: https://twitter.com/ragessner --- Weitere Folgen von DER MEDIENANWALT zu Urheberrecht, Medienrecht und Persönlichkeitsrecht finden Sie auf allen gängigen Podcast-Plattformen sowie auf: https://www.gessner-legal.de/podcast --- Die Inhalte dieser Folge dienen der allgemeinen rechtlichen Information und stellen keine Individualrechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
37 Minuten
Christian Wolf, Influencer und Unternehmer mit 1,5 Millionen Followern, prangert die Musikindustrie an – und landet selbst im rechtlichen Gegenwind. Tausende Creator, Cafés und Vereine bekommen gleichzeitig Post wegen rechtswidrig genutzter Musik auf Social Media. Zwei Fälle, eine Folge. In dieser Folge sprechen Rechtsanwalt David Geßner und sein wissenschaftlicher Mitarbeiter Felix Schimmel über den größten Irrtum im Creator-Alltag: Warum die 15-Sekunden-Regel ein Mythos ist, ab wann ein Account gewerblich gilt – und was zu tun ist, wenn die Abmahnung ins Haus flattert. Dann wird es brisant. Wolff prangerte die Abmahnpraxis rund um den Song „Pedro" öffentlich an – eine berechtigte Debatte. Doch innerhalb weniger Tage wurde daraus ein medialer Pranger: schwere persönliche Vorwürfe gegen Sony-Music-Europe-Chef Daniel Lieberberg, schwere Verdachtsäußerungen zu sexueller Belästigung und Drogenkonsum auf Firmenevents - ohne Konfrontation, ohne die Grundsätze zu beachten, die für jeden gelten, der öffentlich Verdächtigungen äußert. Namen. Gesichter. „Merkt euch sein Gesicht." Das Framing: „Sony Files." Die Dynamik: viral, emotional, ungefiltert. Und rechtlich hochproblematisch. Wer Reichweite hat wie ein Medium, muss sich an denselben Regeln messen lassen. Verdachtsberichterstattung ohne Belege, ohne Anhörung, ohne Ausgewogenheit ist kein Aktivismus – es ist ein Persönlichkeitsrechtsverstoß. Und wer solche Inhalte teilt, liked oder kommentiert, haftet unter Umständen mit.
27 Minuten
Falsche Vorwürfe, echter Schaden: In Folge 15 berichten Rechtsanwalt David Geßner und sein wissenschaftlicher Mitarbeiter Felix Schimmel über einen juristischen Erfolg vor dem LG Berlin – und den rechtlichen Umgang mit rufschädigenden Behauptungen.
49 Minuten
### In Folge 14 vom Podcasts "Der Medienanwalt", sprechen Rechtsanwalt David Geßner und sein Wissenschaftlicher Mitarbeiter Felix Schimmel über die Nutzung von Musik auf Instagram (Meta), Facebook & Co.
34 Minuten
### In Folge 13 meines Podcasts "Der Medienanwalt", spreche ich über das Thema: Recht zum Gegenschlag. Wir klären, wann dieses Recht erlaubt ist, welche Grenzen es hat und betrachten den Fall Jörg Kachelmann sowie weitere Urteile.
32 Minuten
### In Folge 12 meines Podcasts "Der Medienanwalt", spreche ich über das Thema: Veröffentlichung privater Sprachnachrichten auf TikTok.
24 Minuten
### In Folge 11 meines Podcasts "Der Medienanwalt", spreche ich über das Thema: ,,Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch IRL (In Real Life) Streaming".
33 Minuten
###In Folge 10 meines Podcasts DER MEDIENANWALT bespreche ich mit meinem wissenschaftlichen Mitarbeiter Felix Schimmel die revolutionäre Kununu-Entscheidung des OLG Hamburg.
35 Minuten
In der aktuellen Folge meines Podcasts DER MEDIENANWALT ist unser Mandant, der bekannte Rabbiner Prof. Dr. Dr. Walter Homolka, bei uns zu Gast.
26 Minuten
In der aktuellen Folge spreche ich zusammen mit Rechtsanwältin und Fachanwältin Nadine Mannshardt über einen Erfolg unseres Teams gegen den Twitch-Kanal von Montana Black und über Gefahren und Risiken des IRL-Streamings.
44 Minuten
In der aktuellen Folge spreche ich zusammen mit dem bekannten Medienunternehmer Alexander Elbertzhagen über die deutsche Medienlandschaft.
1 Stunde 30 Minuten
In der aktuellen Folge spreche ich über das allgemeine Persönlichkeitsrecht, welches als wichtigstes Grundrecht zum Schutz der eigenen Persönlichkeit für jedermann eine fundamentale Bedeutung hat.
1 Stunde 17 Minuten
Sony Music ist bekanntermaßen eine der größten Plattenfirmen der Welt. Ich spreche mit Patrick Mushatsi-Kareba, dem CEO von Sony Music GSA über Musik und Recht sowie Vorteile eines Majors. Für ambitionierte Künstler*innen ist die Folge ein Muss.
1 Stunde 25 Minuten
Die Verdachtsberichterstattung ist Alltag in den klassischen Medien wie Zeitung und Fernsehen. Das Interesse der Gesellschaft an Strafverfahren ist groß, gerade auch, wenn es um bekannte Persönlichkeiten geht, gegen die ermittelt wird. Durch das Internet und das damit verbundene dauerhaft und weltweit abrufbare Online-Angebot der Medien, ist die Reichweite von Berichterstattungen über Strafverfahren besonders groß. Das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen Personen ist bei einer identifizierenden Verdachtsberichterstattung erheblich beeinträchtigt. Gleichwohl führt eine Beeinträchtigung nicht auch immer zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung. Welchen Voraussetzungen eine zulässige Medienberichterstattung über den bloßen Verdacht einer Straftat unterliegt und was man als Betroffener dagegen tun kann, wenn das Persönlichkeitsrecht verletzt wird, erfahrt ihr in der aktuellen Folge. Viel Spaß beim Zuhören! Und wenn euch mein Podcast gefällt, dann folgt mir und teilt ihn auch gern.