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Recht im Ohr mit Dennis Hillemann Archiv

214 Episoden
10 Minuten
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de

Kontaktdaten Dennls Hillemann:

Rechtsanwalt Dennis Hillemann

c/o Rechtsanwälte Advant Beiten

Neuer Wall 72

20354 Hamburg

E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com

www.advant-beiten.com;

Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86

In dieser Folge geht es um mehrere Themen:

- Neuer Leitfaden des BMWK zum Thema Unternehmensverbund, Bericht aus der Praxis

- Widerspruch und Klage richtig Erheben

- Strafanzeigen gegen Steuerberater*innen bei November- und Dezemberhilfe

- Urteil des VG Würzburg zur Neustarthilfe bei vergessener Schlussabrechnung

- Beschluss des OVG Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Unternehmensverbund & Familie
24 Minuten
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In dieser Folge geht es um den neuen Leitfaden zum Unternehmensverbund, den das Bundesministeriumn für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kürztlich veröffentlicht hat. Dennis Hillemann anylsieirt ihn kritisch und gibt Unternehmen und Steuerberater wichtige Tipps.
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In dieser Folge geht es um eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden. Kostenlast für das beklagte Land bei Untätigkeitsklage im Corona-Überbrückungshilfe-Verfahren: Ein Meilenstein für AntragstellerIn einem kürzlich ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden (Az. 3 K 2568/23) wurde ein wichtiger Präzedenzfall im Bereich der Corona-Überbrückungshilfen geschaffen. Der Fall, bei dem unsere Kanzlei Fieldfisher die Klägerin vertrat, wirft ein Schlaglicht auf die Problematik der verzögerten Bearbeitung von Förderanträgen und stärkt die Position von Antragstellern gegenüber den Behörden. Im Folgenden möchte ich die wesentlichen Aspekte des Falls erläutern und die Bedeutung für zukünftige ähnliche Fälle herausarbeiten.1. Hintergrund des FallsUnsere Mandantin, ein Unternehmen aus der Gastronomiebranche, hatte am 17.05.2022 einen Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe bei der Bezirksregierung gestellt. Trotz der Dringlichkeit der Situation und der klaren Fristen für die Bearbeitung solcher Anträge erfolgte über einen langen Zeitraum keine Reaktion seitens der Behörde. Diese Verzögerung brachte unsere Mandantin in eine prekäre Lage, da die Frist zur Schlussabrechnung der Corona-Hilfen ursprünglich zum 31.10.2023 ablaufen sollte. In dieser Situation wandten wir uns am 07.09.2023 an die zuständige Bezirksregierung und forderten sie auf, bis zum 28.09.2023 über den Antrag zu entscheiden. Gleichzeitig kündigten wir für den Fall der weiteren Untätigkeit die Erhebung einer Untätigkeitsklage an.2. Die Untätigkeitsklage als rechtliches InstrumentDie Untätigkeitsklage ist ein wichtiges Rechtsmittel, das in § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) verankert ist. Sie ermöglicht es Bürgern und Unternehmen, gegen die Untätigkeit von Behörden vorzugehen, wenn diese über einen unangemessen langen Zeitraum keine Entscheidung über einen Antrag oder Widerspruch treffen.Im vorliegenden Fall erhoben wir die Untätigkeitsklage am 06.10.2023, nachdem auch auf unser Aufforderungsschreiben keine Reaktion der Behörde erfolgt war. Die Klage zielte darauf ab, die Behörde zur Entscheidung über den Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe zu zwingen.3. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts MindenDas Verwaltungsgericht Minden hat in seinem Beschluss vom 19.07.2024 die Rechtmäßigkeit unserer Klageerhebung bestätigt und wichtige Grundsätze für ähnliche Fälle festgelegt:a) Einstellung des VerfahrensDas Gericht stellte das Verfahren ein, nachdem beide Parteien es übereinstimmend für erledigt erklärt hatten. Grund war die Bescheidung des Antrags - allerdings erst in 2024.b) KostenentscheidungVon besonderer Bedeutung ist die Entscheidung des Gerichts, die Kosten des Verfahrens der beklagten Behörde aufzuerlegen. Diese Entscheidung basiert auf § 161 Abs. 3 VwGO, wonach in Fällen der Untätigkeitsklage die Kosten stets dem Beklagten zur Last fallen, wenn der Kläger vor Klageerhebung mit einer Bescheidung rechnen durfte.c) Beurteilung der KlageerhebungDas Gericht stellte klar, dass unsere Mandantin die Untätigkeitsklage nicht verfrüht erhoben hatte. Es betonte, dass unsere Mandantin vor Klageerhebung mit einer Bescheidung durch die Behörde rechnen durfte.d) Bedeutung der Informationspflicht der BehördeEin zentraler Punkt in der Begründung des Gerichts war die Feststellung, dass es Sache der Behörde ist, den Betroffenen über Gründe für eine verzögerte Entscheidung zu informieren. Wenn die Behörde dies unterlässt, veranlasst sie die Erhebung der Klage und muss folglich deren Kosten tragen.
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In dieser Folge geht es um eine neue Entwicklung, wonach derzeit nach Prüfung der Schlussabrechnung des Pakets 1 keine Auszahlungen vorgenommen werden, bis Paket 2 abgerechnet wurde. Was bedeutet dies und was können Steuerberater und Unternehmen tun?
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In dieser Folge geht es um die Frage, ob es wegen der langen Bearbeitungszeizen der Schlussabrechnungen sinnvoll sein kann, eine Untätigkeitsklage zu erheben.
18 Minuten
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In dieser Folge geht es um die Frage, wann Steuerberater bei den Überbrückungshilfen dem Staat mit ihrem ganzen Vermögen haften und wann sie sich strafbar machen.
9 Minuten
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In dieser Folge geht es um einen neuen prozessualen Ansatz beim Thema Unternehmensverbund & Familie - wir stellen uns der harten Praxis zu Lasten von Familien entgegen. Dennis Hillemann berichtet von aktuellen Entwicklungen und gibt Tipps für Unternehmen und prüfende Dritte.
8 Minuten
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In dieser Folgeä geht es um die Frage, wie bei Erhslt eines Bescheides die Fristen für Widerspruch und Klage rigurog berechnet werden - viele Steuerberater machen hier große Fehler. Dennis Hillemann berichtet von aktuellen Entwicklungen und gibt Tipps für Unternehmen und prüfende Dritte. LLP
10 Minuten
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge zum Thema Überbrückungshilfe finden Sie hier: https://www.fieldfisher.com/de-de/locations/germany/services/finance/fordermittel-beratung/corona-uberbruckungshilfen Kontaktieren Sie Dennis Hillemann unter dennis.hillemann@fieldfisher.com In dieser Folgeä geht es um die Frage, wie vorgegangen werden kann, wenn vergessen wurde, die Neustfw abzurechnen. Dennis Hillemann berichtet von aktuellen Entwicklungen und gibt Tipps für Unternehmen und prüfende Dritte.
7 Minuten
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In dieser Folgeä geht es um die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage bei der Rückforderung von Überbrückungshilfen. Dennis Hillemann berichtet von aktuellen Entwicklungen und gibt Tipps für Unternehmen und prüfende Dritte.
9 Minuten
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In dieser Folge geht es un Erfolge in Widerspruchs- und Klageverfahren bei den Überbrückungshilfen, aber auch um Risiken. Dennis Hillemann berichtet von aktuellen Entwicklungen und gibt Tipps für Unternehmen und prüfende Dritte.
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In dieser Folge geht es erneut um die harte Praxis der Bewilligungsstellen wie der IHK für München und Oberbayern, die bei der Überbrückungshilfe III viele Rückforderungen erlassen wegen angeblich fehlendem coronabedingtem Undatzeinbruch. Dennis Hillemann berichtet von aktuellen Entwicklungen und gibt Tipps für Unternehmen und prüfende Dritte.
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Bis zum 15.3.2024 veröffentlicht Dennis Hillemann täglich eine Folge Recht im Ohr zu den Überbrückungshilfen & Schlussabrechnungen, Abonnieren Sie den podcast, um keine Folge zu verpassen. In dieser Folge geht es um die harte Praxis der IHK für München und Oberbayern, die bei der Überbrückungshilfe III viele Rückforderungen erlässt wegen angeblich fehlendem coronabedingtem Undatzeinbruch.
5 Minuten
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Bis zum 15.3.2024 veröffentlicht Dennis Hillemann täglich eine Folge Recht im Ohr zu den Überbrückungshilfen & Schlussabrechnungen, Abonnieren Sie den podcast, um keine Folge zu verpassen. In dieser Folge geht es um die heute gewährte Fristverlängerung für die Schlussabrechnungen bis 30.9.2024.
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Bis zum 15.3.2024 veröffentlicht Dennis Hillemann täglich eine Folge Recht im Ohr zu den Überbrückungshilfen & Schlussabrechnungen, Abonnieren Sie den podcast, um keine Folge zu verpassen. In dieser Folge geht es um den Umgsng mit Fehlern der Abtragsphase und die Haftung der prüfenden Dritten.