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HÄRTING.fm - Der Podcast für Recht, Technologie und Medien Archiv

85 Episoden
50 Minuten
Gast in Folge 71 von HÄRTING|fm ist die Kollegin Julia Holterhus, Syndikusanwältin bei Zalando. Mit ihr sprechen Fabian Reinholz und Martin Schirmbacher vor allem über den Einsatz künstlicher Intelligenz bei Zalando und die rechtlichen Fragen, die sich dabei stellen. Julia wird auch auf dem 2. Deutschen Moderechtstag in Berlin referieren. In dieser Episode gibt sie einen Einblick in Ihr Thema: "AI in Fashion". Wir sprechen auch kurz über die Organisation der Rechtsabteilung bei Zalando und Julias Rolle im Team. Es geht auch um den Einsatz von KI bei Zalando und insbesondere in der täglichen Praxis bei Legal. Im Kern geht es aber um den Einsatz des KI gestützten Modeberaters. Der Zalando Assistant, der durch Zalandos eigene Modelle und ein LLM von OpenAI betrieben wird, bietet eingeloggten Kunden - eine entsprechende Einwilligung vorausgesetzt - personalisierte Modeberatung. Der Assistent versteht den Kontext der Frage und greift auf Informationen aus dem Profil des Kunden bei Zalando zu. Außerdem sprechen wir über die rechtlichen Fragen KI erzeugter Models.
32 Minuten
In der letzten Folge der Litigation-Staffel von HÄRTING|fm stellt Robert Golz, LL.M., Partner bei Härting Rechtsanwälte und Fachanwalt für Urheber und Medienrecht, drei Fälle zum Presserecht vor. In diesem Rahmen werden folgende Fragen besprochen: - Was sind die Besonderheiten in einstweiligen Verfügungsverfahren? - Inwieweit ist das Presse- und Äußerungsrecht anders als andere Prozesse? - Müssen im Nachgang der Publikation zur Kenntnis gebrachten Umstände berücksichtigt werden? - Ist der kritische/herabsetzende Kommentar eines Arztes auf den Social-Media Beitrag eines anderen Arztes eine Meinung oder eine Tatsache? - Wann besteht eine zulässige Berichterstattung und wann überwiegen die kommerziellen Zwecke?
38 Minuten
In Folge 69 von HÄRTING|fm ist Fabian Reinholz, langjähriger Partner bei Härting Rechtsanwälte, zu Gast. Im Fokus dieser Ausgabe der Litigation Staffel sind drei IP Streitigkeiten. Thematisiert wird: - Fall 1 aus dem Wettbewerbsrecht zum ergänzenden Leistungsschutz nach dem UWG - Fall 2 eine Domainstreitigkeit über eine gleichnamige Domain - Fall 3 aus dem Urheberrecht, in welchem eine Interessenabwägung zwischen dem Urheberpersönlichkeitsrecht eines Architekten mit dem wirtschaftlichen Interesse des Eigentümer vorgenommen werden musste
34 Minuten
Mit Streitigkeiten rund um Sport, Clubs, Festivals und Veranstaltungen beschäftigt sich Philipp Schröder-Ringe, Partner bei Härting Rechtsanwälte. In Folge 68 von HÄRTING|fm stellt er im Rahmen der Litigation-Staffel drei Fälle aus dem Eventrecht vor, die im Zivilrecht liegen. - Wie nimmt man ,,Flitzer" in Anspruch? - Welches Gericht ist bei internationalen Merchandisingverträgen zuständig? - Was muss ein Verwendungsnachweis im Rahmen von Projektförderungen enthalten und welche Streitigkeiten können bei einer fehlenden Abgabe entstehen?
38 Minuten
Premiere bei Folge 67 von HÄRTING|fm! Mit Christian Willert, Partner bei Härting Rechtsanwälte und Anwalt der ersten Stunde, wird die Litigation-Staffel fortgesetzt. Thematisiert werden wieder drei Streitigkeiten, alle mit Bezug zum Arbeitsrecht. Wir steigen ein mit der Frage, was arbeitsgerichtliche Prozesse von zivilrechtlichen Gerichtsverfahren unterscheidet. In den drei Fällen geht es unter anderem um - Zustellung von arbeitsrechtlichen Kündigungen - das Risiko mehrerer Instanzen vor den Arbeitsgerichten - die DSGVO in Arbeitsgerichtsverfahren - Schmerzensgeld wegen angeblicher Datenschutzverstöße - Auskunftsklagen vor dem Arbeitsgericht und - den richtigen Umgang mit Hinweisgeberschutzsystemen
42 Minuten
In der dritten Folge der Litigation-Staffel von HÄRTING|fm stellt Lasse Konrad, Partner bei Härting Rechtsanwälte, drei Streitigkeiten vor, die im Anschluss von Cyber-Angriffen entstanden sind. Zunächst wird thematisiert, was Cyber-Verfahren von anderen IT-Streitigkeiten unterscheidet. Vertieft werden anhand der Beispiele die folgenden Fragen: - Welche Schäden sind überhaupt erstattungsfähig? - Wie muss ein Schaden nachgewiesen sein? - Wie kann ein Schaden berechnet werden? - Welche Bedeutung haben die laufenden Beziehungen zum Dienstleister? - Welche Rolle spielen LKA, ZAC und Staatsanwaltschaft? - Wie gestalten sich Massenverfahren nach Cyberattacken? - Wie können solche Verfahren abgewehrt werden?
45 Minuten
Sachverständige! Hierüber sprechen Christof Elßner, Partner bei Härting Rechtsanwälte, und Dr. Martin Schirmbacher in Folge 65 von HÄRTING|fm, der zweiten Folge aus der Litigation-Staffel. Christof Elßner stellt drei Fälle aus seiner langjährigen Praxis vor, die mit Sachverständigen stehen und fielen. - Wann kommen Sachverständige überhaupt ins Spiel? - Welche Anforderungen gelten für Sachverständige? - Was kann man gegen inkompetente Sachverständige tun und wer bezahlt ein unbrauchbares Gutachten? - Wie mit befangenen Sachverständigen im Prozess umgehen?
34 Minuten
Folge 64 ist der Auftakt zur Litigation@HÄRTING|fm Staffel. Senior Associate Urs Lucke und Martin Schirmbacher sprechen über drei IT-Streitigkeiten, welche die Verteidigung von IT-rechtlichen Klagen verbindet. • Fall 1: Wechselschaden von 500.000 Euro durch eine fehlerhafte Banküberweisung aufgrund angeblichen Fehlers der Buchhaltungssoftware • Fall 2: Klage gegen ein E-Commerce-Beratungsunternehmen wegen angeblich schlechter Beratung bei Produktauswahl • Fall 3: Schadensersatz nach Ransomware-Angriff
44 Minuten
Folge 63 ist ein Annex zu der Staffel IP@HÄRTING|fm und es geht um unseren Schwerpunkt im Filmrecht. Mit Lasse Konrad spreche ich über sein Steckenpferd, das Filmrecht und unser Team Film. Anlass ist ein größeres Abendevent bei uns in der Kanzlei, bei der Tim Lienhard und Jamila Wenske über Ihre Erfahrungen in der Produktion sehr unterschiedlicher Filme berichteten. Lasse hat von typischen Fällen aus der Praxis des Filmteams berichtet: - Rechteclearing und Filme über real existierende Personen ohne deren Zutun - Remake von Filmen ohne Rechte an dem Material selbst - Einwilligungen von Schauspielern
1 Stunde 38 Minuten
Am 28.11.2024 fand der 2. HÄRTING KI-Tag statt. Ein buntes Programm mit Praxisberichten zum täglichen KI-Einsatz in Unternehmen und Vorträgen zu den rechtlichen Aspekten. Daraus haben wir zwei Podcastfolgen gemacht. In der zweiten Sonderfolge geht es um Datenschutz, (Kollektiv-)Arbeitsrecht, Biases und das Urheberrecht. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hat seine Thesen zu personenbezogenen Daten in Large Language Models vorgestellt. Es geht also um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Trainings von KI-Modellen mit Daten mit Personenbezug und die Frage, ob diese Daten in den Modellen noch enthalten sind. Herr Fuchs wies dabei auch auf die Unterschiede zwischen KI-Modellen und KI-Systemen hin. Außerdem sprach er über konkrete Anwendungsfälle von KI-Systemen in der Hamburgischen Beratungspraxis. Stefan Brink, ehemaliger Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg hat über künstliche Intelligenz und Beschäftigtendaten gesprochen. Auch er brachte Beispiele, wo KI-Systeme im Beschäftigtenkontext bereits eingesetzt werden und welche Rechtsgrundlagen für die damit einhergehende Datenverarbeitung in Betracht kommen. Gleiches Thema unterschiedlicher Schwerpunkt: Unsere Kollegin Malini Nanda berichtet aus Ihrer Beratungspraxis und spricht über Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Einführung von KI-Lösungen, die auch die Belegschaft betreffen. Es geht um erste Gerichtsentscheidungen im Kollektivarbeitsrecht bei der Einführung von KI-Tools, die auch zur Überwachung von Beschäftigten dienen können. Eine etwas andere Stoßrichtung hatte der sehr praxisnahe Vortrag von Martin Raasch, KI-Berater bei Brainosphere. Er zeigte am praktischen Beispiel, wie schnell Biases in KI-Systeme geraten und wie man damit umgeht. Es geht um (un)gewollte Diskriminierung und Möglichkeiten der Verhinderung. Außerdem sprach er über Vor- und Nachteile synthetischer Daten zum Training von KI-Modellen. Den Abschluss unseres KI-Tages bildete das IP-Recht. Fabian Reinholz berichtete über die Anwendung der Text- und Datamining Schranke bei der Vorbereitung des Trainings von KI-Modellen. Er stellte auch die Klagen von LAION und GEMA vor, bei denen es um die angebliche urheberrechtswidrige Nutzung von Werken für das KI-Training geht. Dr. Till Prömmel ist Leiter IP-Recht bei der Bundesdruckerei und beschäftigt sich vor allem mit Patenten. Er berichtete über die Patentierfähigkeit von KI-Lösungen. Es ging auch um die Frage, ob "die KI" als Erfinderin eingetragen werden kann ("Nein!" meinen nicht nur BGH und Till Prömmel).
1 Stunde 40 Minuten
Am 28.11.2024 fand der 2. HÄRTING KI-Tag statt. Ein buntes Programm mit Praxisberichten zum täglichen KI-Einsatz in Unternehmen und Vorträgen zu den rechtlichen Aspekten. Daraus haben wir zwei Podcastfolgen gemacht. In (Sonder-) Folge 61 geht es um zunächst um den Status Quo der KI-Entwicklung und die Frage, ob KI wirklich alle Probleme löst. Danach ist der Schwerpunkt die neue KI-Verordnung und unterschiedliche Ansätze von KI-Governance. Wir sprechen mit Dr. Maria Börner (Westernacher Solutions), Vitorio Dimov (HÄRTING), Rebekka Weiß (Microsoft), Fabio Vigliar (Merantix Momentum) und - quasi ein Selbstgespräch - mit Marlene Schreiber (HÄRTING). Den Anfang macht Dr. Maria Börner, die Leiterin des AI Competence Center bei Westernacher Solutions ist. Sie gab einen Überblick darüber, was alles mit KI geht und warf auch die kritische Frage auf, ob es wirklich immer KI sein muss, die alle Unternehmensprobleme löst. Häufig sind es auch kleinere Anwendungen, die mit deutlich weniger Ressourcen auskommen und effizientere Lösungen bieten. Vitorio Dimov ist Associate bei HÄRTING und unser AI Officer. Er gab einen Einblick in den AI Act und die aktuellen rechtlichen Fragen, die sich in der Anwendung stellen. Gesprochen hat er über den Unterschied zwischen KI-Modell und KI-System und auch die Definition, die die KI-Verordnung für KI-Systeme vorsieht. Anschließend unterschied er verbotene und hochriskante KI-Systeme von allen anderen Systemen und stellte die Unterschiede und Rechtsfolgen dar. Schließlich sprach er über typische Hochrisikosysteme in Unternehmen. Rebekka Weiß ist Senior Managerin Government Affairs bei Microsoft Deutschland und verantwortet dort unter anderen den Bereich künstliche Intelligenz. Sie sprach über KI-Governance in Unternehmen und zwar sowohl aus Sicht eines internationalen Großkonzerns (also KI-Governance-Strukturen bei Microsoft) und die Providersicht (also vor allem Transparenz gegenüber unternehmerischen Nutzern von Microsofts KI-Produkten). Rebekka hat konkret berichtet, welche Bausteine Microsoft zur Umsetzung der KI-Prinzipien einsetzt und was das Office of Responsible AI tut. Merantix Momentum berät Unternehmen bei der Einführung und Integration von KI-Lösungen. Fabio Vigliar leitet deren AI Strategy Team und hat in seinem Talk über die Verbindung von KI-Integration und KI-Governance gesprochen. Konkret hat er sein schlankes Modell eines KI-Governance-Projekts gesprochen. Fabio hat auch hervorgehoben, dass bestehende Governance Strukturen genutzt werden können und das Rad nicht neu erfunden werden muss. Schließlich berichtete Marlene Schreiber aus unserer Praxis größerer und kleinerer AI-Governance-Projekte und darüber wie wir diese gemeinsam mit den Mandanten normalerweise angehen. Dabei sprach sie auch über KI-Kompetenz und die Anforderungen aus Art. 4 KI-VO und die Frage, wo KI-Kompetenz in Unternehmen am sinnvollsten angedockt sein sollte.
47 Minuten
Teil von Team IP bei HÄRTING ist das Team Event. Mit Philipp Schröder-Ringe spreche ich in Folge 60 über eines seiner wichtigsten Themen: das Eventrecht. Es geht um Festivals und Clubs, um Baugenehmigungen, Lärm und Naturschutz. Philipp berichtet aus der Praxis, wie wir Kulturschaffende unterstützen. Es geht um ein Urteil, dass er vor dem OVG Niedersachsen erstritten hat, wonach Festivals jedenfalls grundsätzlich keine Baugenehmigung benötigen, was den Genehmigungsprozess insgesamt sehr beschleunigt. Es geht auch um eine neue TA Lärm und um das Zusammenleben von Anwohnenden und Clubbesuchenden und einen vernünftigen Ausgleich in der Stadt.
48 Minuten
In Folge 59 ist unser Kollege Robert Golz zu Gast: Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei HÄRTING Rechtsanwälte. Robert ist Autor des Buchs: „Fotos rechtssicher nutzen im Internet“ und dementsprechend perfekter Gesprächspartner für das Thema von Folge 5 unser IP goes HÄRTING|fm-Staffel. Es geht um den Urheberschutz im Zusammenhang mit Fotografien. Robert hat drei aktuelle Fälle mitgebracht: - BGH zu Fotos mit Drohnen und Panoramafreiheit: Darf man ein Foto eines urheberrechtlich geschützten Kunstwerks mit einer Drohne aus der Luft aufnehmen, ohne den Berechtigten zu fragen? - BGH zur Fototapete: Darf man Fotos eines Raumes veröffentlichen, an dessen Wand sich eine Fototapete findet oder muss man den Fotografen dafür gesondert fragen? - BGH zur Nutzung des Fotos eines Sportwagens: Welchen Schadensersatz kann ein Fotograf verlangen, wenn sein Bild eher ein Schnappschuss ist und von einem Dritten kopiert und in der Werbung verwendet wird?
54 Minuten
Urheberrecht und KI-generierter Content: Über dieses Spannungsfeld sprechen Fabian Reinholz und Martin Schirmbacher in Folge 58 von HÄRTING|fm. Einleitend geht es um unsere bisherige Beratung in Sachen künstlicher Intelligenz und Urheberrecht. Praktisch jede Woche kommen neue Fragestellungen hinzu. Danach gehen wir die verschiedenen Spannungsfelder durch: - Kann Training von KI-Systemen mit geschützten Werken die Rechte der Urheber verletzen? - Wann sind Urheberrechte durch das Prompting verletzt? - Inwieweit kann der Output generativer KI Urheberrechte verletzen? - Wie sieht es mit dem Schutz von KI-generiertem Content aus? - Können Prompts urheberrechtlich geschützt sein? - Was sagt der AI Act zum Urheberrecht? - Gibt es schon Urteile?
47 Minuten
Zu Gast in Episode 3 unserer kleinen IP@HÄRTING.fm Staffel ist unser Kollege Svyatoslav Gladkov aus dem Team IP. Er ist Mode- und Markenrechtler und beschäftigt sich zudem mit dem UWG. Wir sprechen über einen aktuellen Dauerbrenner, nämlich die umweltbezogene Werbung. Ist es zulässig, mit "klimaneutral" zu werben? Darf man sagen, dass etwas "CO2-neutral hergestellt" sei? Wie ist es mit „umweltfreundlich“? Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs gibt die Richtung vor. Slavek erklärt welche das ist.