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Der Femizid von Binningen (3/3)

Der Femizid von Binningen (3/3)

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***

Am 13. Februar 2024 tötet Adrian F. im gemeinsamen Haus in
Binningen seine Frau. Anschliessend beseitigt er ihre Leiche,
geht joggen und mit den Kindern essen. Währenddessen ruft er
seine Frau immer wieder aufs Handy an. Am Abend findet der Vater
des Opfers, der nach seiner Tochter sucht, ihre Überreste im
Keller des Hauses.

Adrian F. wird noch vor Ort verhaftet und kommt wenig später in
Untersuchungshaft. Mehrfach beantragt Adrian F. daraufhin seine
Entlassung, eines der Gesuche zieht er bis ans Bundesgericht.
Durch das öffentlich zugängliche Bundesgerichtsurteil werden
erstmals die Details über den Fall bekannt. Verschiedene Medien
greifen daraufhin die Geschichte auf und verbreiten auch die
grausamsten Einzelheiten der Tat – teils mit Namen und Bildern
des Opfers und dessen Familie. Einige Medien werden für ihre
Berichterstattung später vom Presserat gerügt.

Im Mai 2026 kommt der Fall vor das Strafgericht Muttenz. Rund
hundert Menschen versammeln sich am Tag der Urteilsverkündung vor
dem Gericht, um Sofia B. zu gedenken und ein Zeichen gegen Gewalt
an Frauen zu setzen.

Das Gericht spricht Adrian F. nach dem zweitägigen Prozess wegen
Mordes und Störung des Totenfriedens schuldig und verhängt eine
lebenslange Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig. Adrian F. hat es weitergezogen. Er sagt, in
Notwehr gehandelt zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wie lief der Prozess genau ab? Welche Verantwortung tragen Medien
in der Berichterstattung zu einer solchen Tat? Und warum hat
gerade dieser Fall eine solche gesellschaftliche Wirkung
entfaltet?

Recherchedesk-Reporterin und «Apropos»-Host Alexandra Aregger war
beim Prozess in Muttenz dabei. In der letzten Folge der «Unter
Verdacht»-Serie berichtet sie über das Verfahren und die
Reaktionen auf das Urteil. Gerichtsreporter Thomas Hasler ordnet
zudem die medienethischen Fragen und den aussergewöhnlich
emotionalen Ton der Urteilsverkündung ein.

Gast: Alexandra Aregger

Host: Sara Spreiter

Skript: Valeria Mazzeo, Sara Spreiter

Schnitt und Produktion: Valeria Mazzeo

Expertin: forensische Psychologin May Beyli

Experte: langjähriger Gerichtsreporter Thomas Hasler

Hier lesen Sie unsere Berichterstattung über den Fall
Binnigen: 

Binningen Femizid: Täter erhält lebenslänglich für Mord
an Frau

Sie ordnet sich nicht unter – er vernichtet ihr
Leben

Anwältin klagt an: «Er macht das Opfer nachträglich zur
Täterin»

«Kränkung, Rache, massive Wut»: Anklage zum Femizid von
Binningen liegt vor

«Sie war ein ganz toller Mensch» – nach Urteil brechen
ihre Freundinnen in Jubel aus

Leitartikel zum Femizid-Prozess: Und
wieder geht es um Macht: Der Fall Binningen und seine Lektionen
für die Schweiz

Hilfe bei häuslicher
Gewalt

Häusliche Gewalt umfasst nicht nur körperliche, sondern auch
psychische oder sexuelle Gewalt. Hier finden Betroffene und
Drittpersonen Hilfe:

Im Notfall: Die Polizei alarmieren (Tel. 117), medizinische
Hilfe anfordern (Tel. 144)

Die Opferhilfenummer 142 richtet sich an Menschen, die
psychische, physische oder sexuelle Gewalt erleben – zu Hause,
in Beziehungen oder im öffentlichen Raum.

Die Opferhilfe Schweiz bietet
für Betroffene und deren Umfeld in jedem Kanton kostenlose,
vertrauliche und anonyme Beratung.

Weibliche Betroffene finden in den
Frauenhäusern Zuflucht, für Männer
bietet der Verein Zwüschehalt
entsprechende Plätze an.

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„Der Femizid von Binningen (3/3)“

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