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Mutterschutz und Elterngeld für Inhaberinnen: Was dir zusteht – und was du vorher regeln musst

Mutterschutz und Elterngeld für Inhaberinnen: Was dir zusteht – und was du vorher regeln musst

Der Geld-Podcast vor 3 Tagen
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Du führst deinen eigenen Betrieb und wünschst dir ein Kind – oder
bist schon schwanger? Dann kennst du vielleicht die Sorge: Wovon
lebe ich, wenn ich ausfalle? Und wer hält den Laden am Laufen?
Viele Inhaberinnen glauben, ihnen stehe gar nichts zu. Das stimmt
nicht. In dieser Folge erfährst du: - wie du in der
Mutterschutzzeit Geld von deiner gesetzlichen oder privaten
Krankenkasse bekommst – und warum du dafür ein Krankentagegeld
brauchst - warum du dich bei der privaten Krankenversicherung früh
kümmern musst: 8 Monate Wartezeit – in der Schwangerschaft ist es
zu spät - wie viel Elterngeld es gibt (300 bis 1.800 € im Monat,
Stand 2026), woran es sich bemisst und wo die Rückzahlungsfalle
lauert - warum der Antrag nicht liegen bleiben darf: Elterngeld
gibt es höchstens 3 Monate rückwirkend - wie du ausrechnest, was
dir in der Zeit fehlt. Ein Beispiel: Fehlen dir 5.000 € im Monat,
sind das von sechs Wochen vor bis drei Monate nach der Geburt rund
23.000 € - was du im Betrieb vorbereitest, damit dein Team dir den
Rücken freihält Das Ziel: Du liegst nicht mit dem Handy im
Kreißsaal und gibst Rechnungen frei. Du bist für dein Kind da.
Kennst du eine Inhaberin mit Kinderwunsch? Dann leite ihr die Folge
weiter. Gut zu wissen: Elterngeld gibt es nur bis 175.000 € zu
versteuerndem Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt. Liegst du
darüber, plane ohne Elterngeld. Stand der Zahlen: 2026. Frag bei
deiner Krankenkasse und der Elterngeldstelle nach, was für dich
gilt.
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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