Anmeldung Registrierung
Auto Hell Dunkel
Erweiterte Suche
  1. Startseite
  2. Podcasts
  3. Kurzerklärt - Der Jurapodcast Podcast
  4. ZR141 Schuldrecht AT | Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag:
Taschendefinitionen

"Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter
Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem
Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das
kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen
Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall
und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe
vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu
einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe
vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der
Prüfungsvorbereitung.

Folgenbeschreibung:

Weiter geht es in unserer Schuldrecht-AT-Reihe: Nachdem wir
letzte Woche § 320 BGB — die Einrede des nicht erfüllten Vertrags
— kennengelernt haben, schauen wir uns heute das allgemeine
Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB an. § 320 war lex specialis
zu § 273; heute drehen wir die Perspektive um und fragen, was
eigentlich gilt, wenn gerade kein Synallagma vorliegt.

Dafür klären wir zunächst die dogmatische Grundlage: § 273 beruht
nicht auf einem Austauschverhältnis, sondern auf dem Gedanken von
Treu und Glauben — es widerspricht Treu und Glauben, eine
Leistung zu verlangen und die eigene, aus demselben rechtlichen
Verhältnis stammende Verpflichtung nicht zu erfüllen.
Anschließend gehen wir die Voraussetzungen klausurfest durch:
Wechselseitigkeit, Konnexität (mit dem wichtigen Hinweis, dass
„dasselbe rechtliche Verhältnis" weit zu verstehen ist — es
genügt ein natürlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang, wie ihr
am Lieferanten-Beispiel aus laufender Geschäftsverbindung seht),
der Sonderfall des § 273 Abs. 2 BGB, die Fälligkeit des
Gegenanspruchs samt Verjährungsbesonderheit nach § 215 BGB und
die Ausschlussgründe (vertraglich, § 309 Nr. 2 lit. b BGB,
gesetzlich, § 393 analog, Natur des Schuldverhältnisses, § 242
BGB).

Zum Schluss geht es um die Rechtsfolge — die aufschiebende
Einrede und die Verurteilung Zug um Zug — und um den zentralen
Unterschied zu § 320: Bei § 273 muss die Einrede tatsächlich
erhoben werden, auch materiell-rechtlich; ohne Erhebung darf die
Durchsetzbarkeit nicht verneint werden. Mit Erhebung sperrt § 273
dann Verzug, Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt.

Ihr erfahrt,

worauf § 273 BGB dogmatisch beruht und warum er kein
Synallagma voraussetzt

wie ihr § 273 von § 320 BGB abgrenzt — und warum § 320 das
speziellere Leistungsverweigerungsrecht ist

warum die Konnexität weit zu verstehen ist und ein
natürlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang genügt (samt
Sonderfall § 273 Abs. 2 BGB)

welche Rolle die Fälligkeit und die Verjährung (§ 215 BGB)
spielen und wann das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen ist

warum die Einrede bei § 273 BGB — anders als bei § 320 —
tatsächlich erhoben werden muss und was das für Verzug,
Schadensersatz und Rücktritt bedeutet

Support the show

Links & Ressourcen: 

Unsere Website

️ Alle Folgen & Infos

️Podcast Recht Aktuell

Playlists nach Fachgebiet sortiert:

Alle Folgen Strafrecht

Alle Folgen Öffentliches Recht

Alle Folgen Zivilrecht

Alle Folgen Ersti-Woche

Unterstütze uns: 

️ Bewerte unseren Podcast auf Spotify & Apple
Podcasts

Empfiehl uns weiter an deine Kommiliton:innen &
Kolleg:innen

Folge uns auf Social Media: 

Instagram

LinkedIn Kurzerklärt

LinkedIn Sebastian Baur
Episode melden

„ZR141 Schuldrecht AT | Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

Abonnenten

Teilen

Mein Archiv

Deine Privatkopie der Folgen, die du nicht verlieren willst.

Podcast-Folgen verschwinden. Feeds werden auf die letzten Episoden gekürzt, Hoster räumen alte Dateien ab, Formate wechseln den Anbieter und lassen ihr Archiv zurück. Mit „Mein Archiv“ sichert podcast.de die Folgen deiner Podcasts für dich — angefangen bei den ältesten, denn die sind zuerst weg.

  • Deine gesicherten Folgen bleiben hörbar, auch wenn das Original offline geht.
  • Auch Folgen, die im heutigen Feed gar nicht mehr stehen — podcast.de kennt sie noch.
  • Herunterladen bleibt möglich, solange die Folge beim Podcaster liegt. Der zählt seine Abrufe wie bisher.
Startet bald

Sei beim Start von Mein Archiv dabei

Mein Archiv ist fast fertig. Trag dich ein, dann bekommst du eine E-Mail, sobald es losgeht – und bist von Anfang an dabei. Wir schreiben dir nur zum Start, keine Werbung, keine Weitergabe deiner Daten.

Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail. Abmelden geht jederzeit. Datenschutz