#41 ️ Er verkaufte Windparks, die es nie gab. Er
bestach Diplomaten, um sich einen Diplomatenpass zu besorgen und
für deutsche Ermittler unangreifbar zu werden. Er nahm Mutter,
Schwester und Bruder mit vor Gericht. Und als er nach fast 9
Jahren Gesamtstrafe im offenen Vollzug saß, ging er an einem
Dienstag zum genehmigten Ausgang und kam nie zurück.
Einen Tag später erhielt die Justizvollzugsanstalt eine
E-Mail mit einem einzigen Satz: „Hendrik Holt kommt nicht
zurück." Kurz darauf tauchte ein Beitrag aus Moskau auf. Der
Kaviar sei fantastisch.
Festgenommen wurde er 4 Wochen später in Dubai.
In dieser Folge nehmen wir den Fall juristisch auseinander:
Warum ist ein gescheitertes Projekt kein Betrug, eine gefälschte
Unterschrift aber sehr wohl? Warum stehen überall
unterschiedliche Haftstrafen - 7,5 Jahre, 8 Jahre, fast 9 Jahre
-, und welche davon stimmt? Warum ist die Flucht aus dem offenen
Vollzug in Deutschland für sich genommen nicht strafbar? Und was
ist eigentlich der Unterschied zwischen Auslieferung und
Abschiebung?
Zwei Rechtsanwälte prüfen, was andere True-Crime-Formate
nur erzählen.
Mit Rechtsanwältin Nurcan Bayraktar und Rechtsanwalt und
Strafverteidiger Sayıl Bayraktar.
Diskutiert mit -unsere Frage an euch:
Offener Vollzug bei Wirtschaftskriminalität – richtig oder
falsch?
Dezember 2019, Meetingraum, echte Pressemitteilung eines
Energiekonzerns – hättet ihr geprüft oder unterschrieben?
Schreibt es in die Kommentare.
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️ Hinweise:
Alle Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen:
Gerichtsmitteilungen, Mitteilungen der Staatsanwaltschaft, einer
Unternehmensmitteilung, einer Bundestagsdrucksache,
Gesetzestexten, handelsregistergestützten Recherchen und der
Berichterstattung. Stand der Recherche: 3. Oktober 2026.
Das Urteil im Windkraftverfahren vom 12. Mai 2022 ist
rechtskräftig. Das Urteil wegen Verleumdung vom 24. März 2023 war
zum Zeitpunkt der veröffentlichten Mitteilung ausdrücklich nicht
rechtskräftig.
️ Zum Komplex um den Verkauf des Flughafens Rostock-Laage
liegt eine Anzeige vor, die geprüft wird; die Käuferseite spricht
von zurückgehaltenen Zahlungen wegen aus ihrer Sicht nicht
erfüllter Bedingungen und erwartet eine zivilrechtliche Einigung.
Zu dem in Hamburg geführten Zivilverfahren werden die Vorwürfe
bestritten.
Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Diese Folge ist journalistische und juristische Einordnung, keine
Rechtsberatung und keine Beratung im Einzelfall.
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