Anmeldung Registrierung
Auto Hell Dunkel
Erweiterte Suche
  1. Startseite
  2. Podcasts
  3. Kurzerklärt - Der Jurapodcast Podcast
  4. SR267 Aktuelle Rechtsprechung | Schwere Brandstiftung | Brandlegung in Arrestzelle | § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag:
Taschendefinitionen

"Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter
Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem
Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das
kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen
Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall
und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe
vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu
einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe
vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der
Prüfungsvorbereitung.

Folgenbeschreibung:

Kann eine Arrestzelle eine „Wohnung" im Sinne des § 306a Abs. 1
Nr. 1 StGB sein? Mit genau dieser Frage hatte sich das Bayerische
Oberste Landesgericht zu befassen (Beschluss vom 9.2.2026 – 203
StRR 30/26, BeckRS 2026, 4710). Ein Gefangener hatte in seiner
Arrestzelle in der Justizvollzugsanstalt Bücher und anderes in
Brand gesetzt; das Feuer breitete sich aus, die Zelle wurde durch
hitzebedingte Putz- und Fliesenabplatzungen unbewohnbar, und ein
Vollzugsbeamter zog sich bei der Rettung eine Rötung von Gesicht
und Augen zu.

Das BayObLG bestätigt die Verurteilung wegen schwerer
Brandstiftung und arbeitet den Wohnungsbegriff sauber heraus: Der
Wohnung dient eine Räumlichkeit, wenn sie — jedenfalls
vorübergehend — den tatsächlichen Mittelpunkt der privaten
Lebensführung mindestens einer Person bildet; der einzige
Lebensmittelpunkt muss sie nicht sein, und auch eine nur
zeitweilige Nutzung (Ferienhaus, Wohnwagen,
Flüchtlingsunterkunft) genügt. Entscheidend ist die tatsächliche
Verwendung: Wer in der Arrestzelle über mehrere Tage und Nächte
durchgehend eingeschlossen schläft, sich verpflegt und seine
Sachen verwahrt, wohnt dort — und dass die Nutzung staatlich
erzwungen ist, ändert daran nichts.

Außerdem klären wir, wann eine teilweise Zerstörung durch
Brandlegung vorliegt (Unbrauchbarkeit für eine nicht nur
unerhebliche Zeit; erhebliche Verrußung genügt), warum es auf den
Verbrechenstatbestand des § 306a Abs. 2 StGB dann nicht mehr
ankommt und weshalb die Gesundheitsschädigung des rettenden
Beamten dem Täter zuzurechnen ist.

Ihr erfahrt,

wie das BayObLG den Wohnungsbegriff des § 306a Abs. 1 Nr. 1
StGB bestimmt und warum die tatsächliche Nutzung den Ausschlag
gibt

warum auch eine Arrestzelle „Wohnung" sein kann und der
staatliche Zwang zur Unterbringung daran nichts ändert

wann eine teilweise Zerstörung durch Brandlegung vorliegt und
welche Rolle die Unbrauchbarkeit für eine nicht unerhebliche Zeit
spielt

weshalb es auf § 306a Abs. 2 StGB nicht mehr ankam

warum dem Täter die Gesundheitsschäden zuzurechnen sind, die
ein Helfer bei Rettungs- und Löschmaßnahmen erleidet

Support the show

Links & Ressourcen: 

Unsere Website

️ Alle Folgen & Infos

️Podcast Recht Aktuell

Playlists nach Fachgebiet sortiert:

Alle Folgen Strafrecht

Alle Folgen Öffentliches Recht

Alle Folgen Zivilrecht

Alle Folgen Ersti-Woche

Unterstütze uns: 

️ Bewerte unseren Podcast auf Spotify & Apple
Podcasts

Empfiehl uns weiter an deine Kommiliton:innen &
Kolleg:innen

Folge uns auf Social Media: 

Instagram

LinkedIn Kurzerklärt

LinkedIn Sebastian Baur
Episode melden

„SR267 Aktuelle Rechtsprechung | Schwere Brandstiftung | Brandlegung in Arrestzelle | § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

Abonnenten

Teilen

Mein Archiv

Deine Privatkopie der Folgen, die du nicht verlieren willst.

Podcast-Folgen verschwinden. Feeds werden auf die letzten Episoden gekürzt, Hoster räumen alte Dateien ab, Formate wechseln den Anbieter und lassen ihr Archiv zurück. Mit „Mein Archiv“ sichert podcast.de die Folgen deiner Podcasts für dich — angefangen bei den ältesten, denn die sind zuerst weg.

  • Deine gesicherten Folgen bleiben hörbar, auch wenn das Original offline geht.
  • Auch Folgen, die im heutigen Feed gar nicht mehr stehen — podcast.de kennt sie noch.
  • Herunterladen bleibt möglich, solange die Folge beim Podcaster liegt. Der zählt seine Abrufe wie bisher.
Startet bald

Sei beim Start von Mein Archiv dabei

Mein Archiv ist fast fertig. Trag dich ein, dann bekommst du eine E-Mail, sobald es losgeht – und bist von Anfang an dabei. Wir schreiben dir nur zum Start, keine Werbung, keine Weitergabe deiner Daten.

Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail. Abmelden geht jederzeit. Datenschutz