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Mittwochvormittag im Kanzleramt: Union und SPD haben bis zuletzt
über die Pflege gestritten, dann beschließt das Kabinett den
Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung. Der Streit
dreht sich um zwei Rechnungen, die zusammen kaum aufgehen. Ein
Heimplatz kostete Ende 2025 im bundesweiten Durchschnitt 5.033
Euro im Monat; 2.605 Euro davon trugen die Bewohnerinnen und
Bewohner selbst. Für Menschen im ersten Heimjahr weist eine
neuere Erhebung sogar durchschnittlich 3.364 Euro
Eigenbeteiligung aus. Gleichzeitig erwartet der
GKV-Spitzenverband für 2026 ein Defizit der Pflegeversicherung
von 4,4 Milliarden Euro, für 2027 von rund 7,5 Milliarden. Diese
Folge fragt, warum hohe Eigenanteile und leere Kassen
gleichzeitig möglich sind.

Die Antwort führt zurück ins Jahr 1994, zu Norbert Blüm und einem
Kompromiss, der die Pflegeversicherung überhaupt erst möglich
machte: Sie sollte Pflegebedürftige besser absichern und die
Abhängigkeit von Sozialhilfe verringern, aber sie war von Anfang
an als Teilleistungsversicherung gedacht. 1995 begann sie, für
die Arbeitgeberbeiträge fiel fast überall der Buß- und Bettag als
Feiertag weg; Sachsen behielt ihn und regelt die Beitragslast
deshalb bis heute anders. Später kamen fünf Pflegegrade statt
drei Pflegestufen und Zuschläge, die den Eigenanteil im Heim mit
zunehmender Aufenthaltsdauer senken. Die Folge erklärt, was auf
einer Heimrechnung eigentlich steht, warum bessere Löhne für
Pflegekräfte und steigende Kosten zusammenhängen und weshalb die
Versicherung zwar einen Teil der Rechnung übernimmt, aber keine
vollständige Deckung aller Pflegekosten verspricht.

Und sie schaut auf das, was jetzt zur Entscheidung steht: Der
Kabinettsentwurf soll die Finanzen kurzfristig stabilisieren;
vorgesehen sind unter anderem spätere höhere Heimzuschläge und
Änderungen bei Pflegegrad 1. Der allgemeine Beitragssatz soll bei
3,6 Prozent bleiben, während Kinderlose nach den vorgestellten
Plänen mehr zahlen sollen. Die SPD wollte einen Deckel für den
pflegebedingten Eigenanteil und einen finanziellen Ausgleich
zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung. Ein solcher
Deckel steht nicht im beschlossenen Entwurf; über die größeren
Strukturfragen soll nun eine Kommission beraten. Das
Kabinettsvotum setzt ein Gesetzgebungsverfahren in Gang, es
beendet den Verteilungsstreit nicht. Am Ende bleiben drei Fragen,
die auch für die nächste Sozialreform taugen: Wer zahlt dauerhaft
mehr? Bei wem landet der ungedeckte Rest? Und welchen Schutz
verspricht das System tatsächlich?

Mehr Podcasts und Inhalte gibt es unter:

https://48forward.com

Moderation: Daniel Fürg

Produktion: The 48forward Studios (https://48forward-studios.com)

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