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  4. Autonews vom 11. September 2026
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland

 

Thema heute:

 

Für viele Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt künftig eine
deutlich längere Verjährungsfrist

 

Autofahrer müssen seit diesem Sommer länger damit
rechnen, dass ein Verkehrsverstoß noch verfolgt wird. Seit dem 1.
Juli 2026 gilt für viele Verkehrsordnungswidrigkeiten eine
deutlich längere Verjährungsfrist: Aus drei Monaten sind sechs
Monate geworden. Betroffen sind unter anderem
Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, Handyverstöße und
viele Parkverstöße.

 

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) erläutert, wie es dazu
kam und was dies für Autofahrer bzw. Autohalter
bedeutet.Interessant ist, dass es hierzu kein aktuelles
Gerichtsurteil gab, welches die Frist verdoppelt hätte. Die
Änderung wurde vom Gesetzgeber beschlossen und damit begründet,
Verkehrsverstöße dadurch effektiver verfolgen und ahnden zu
können.  

 

 

Unter Umständen noch länger

Für Autofahrer ist außerdem wichtig, dass die sechs Monate keine
starre Garantie bedeuten. Bestimmte Maßnahmen der Bußgeldbehörde
können die Verjährung unterbrechen. Nach einer solchen
Unterbrechung kann die Frist erneut anlaufen. Die allgemeinen
Regeln dazu finden sich in § 33 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Darüber hinaus gilt die neue
Sechs-Monats-Frist nicht für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Für bestimmte technische Verstöße an Fahrzeugen oder
Fahrzeugteilen sieht das Straßenverkehrsgesetz (StVG) unter § 26
Abs. 3 Satz 2 beispielsweise eine Verjährungsfrist von zwei
Jahren vor.

Aus Sicht des AvD ist die Änderung daher kritisch zu betrachten.
Zwar kann eine längere Frist den Behörden mehr Zeit geben,
Verkehrsverstöße sorgfältig zu bearbeiten. Für Autofahrer
bedeutet sie aber vor allem mehr Unsicherheit und längeres Warten
auf mögliche Post. Besonders bei Fahrzeugen, die von mehreren
Personen genutzt werden, kann es nach Monaten schwieriger sein,
sich an eine konkrete Fahrt zu erinnern und den Fahrer eindeutig
zuzuordnen.

 

Verhalten nach Bußgeldbescheid

Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte ihn deshalb nicht
automatisch bezahlen, sondern zunächst prüfen, was genau
vorgeworfen wird und ob die Angaben stimmen. Gegen einen
Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach
seiner Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Höhe eines
möglichen Bußgeldes richtet sich nach dem bundeseinheitlichen
Bußgeldkatalog. Die wichtigste Botschaft für Autofahrer lautet
aber: Die bekannte Drei-Monats-Frist gibt es nicht mehr.
Stattdessen haben die Behörden nun grundsätzlich sechs Monate
Zeit und bei bestimmten Verfahrenshandlungen kann sich die
Verjährung unterbrechen. Danach beginnt die Frist erneut.

Alle Fotos: AvD

 

 

Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:

https://www.was-audio.de/aanews/autonews20260911_kvp.mp3
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„Autonews vom 11. September 2026“

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