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Entgelttransparenz: Das Gesetz, das es nicht gibt – und trotzdem wirkt

Entgelttransparenz: Das Gesetz, das es nicht gibt – und trotzdem wirkt

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Eine Konstellation, die es selten gibt und die genau deshalb
strategisch interessant ist: ein Gesetz, das es nicht gibt – und
das trotzdem wirkt. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis
zum 7. Juni in deutsches Recht umgesetzt werden müssen; passiert
ist nichts, mit einem Umsetzungsgesetz wird frühestens 2027
gerechnet. Viele Unternehmen atmen auf: kein Gesetz, keine Pflicht.
Genau das ist die Falle. Für öffentliche Arbeitgeber gilt die
Richtlinie bereits unmittelbar, die Gerichte legen bestehendes
Recht schon heute richtlinienkonform aus – und vor allem: Der erste
Transparenzbericht wird sich auf Daten stützen, die jetzt
entstehen. Wer dieses Jahr als Wartesaal behandelt, hat 2027 ein
Problem, das sich rückwirkend nicht mehr lösen lässt. In dieser
Folge: was kommt (Spannen in Ausschreibungen, das Ende der
Gehaltshistorien-Frage, Auskunftsansprüche, Berichtspflichten ab
hundert Beschäftigten, die Fünf-Prozent-Schwelle), die fünf
Hausaufgaben für Arbeitgeber, der Perspektivwechsel für Ihre eigene
nächste Gehaltsverhandlung – und ein Praxisfall, der zeigt, warum
das Vakuum ein Geschenk an die Vorbereiteten ist.
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„Entgelttransparenz: Das Gesetz, das es nicht gibt – und trotzdem wirkt“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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