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  4. #43 Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen: Wettbewerbsverbot
Hallo, liebe motivierte Studierende auf dem Weg zum
Personalfachkaufmann oder zur Personalfachkauffrau!

Willkommen bei Personalfachkaufmann erfolgreich bestehen mit
Tobias von der GrandEdu GmbH. In dieser Folge geht es um das
nachvertragliche Wettbewerbsverbot: Unter welchen Voraussetzungen
darf ein früherer Arbeitgeber die berufliche Tätigkeit nach dem
Ausscheiden beschränken?

Wir erklären Form und Aushändigung, berechtigte geschäftliche
Interessen, die zeitliche Höchstgrenze und die
Karenzentschädigung. An frei erfundenen Praxisbeispielen
berechnen wir die Mindestentschädigung sowie die Anrechnung
anderweitigen Erwerbs bei den Grenzen von 110 und 125 Prozent.
Provisionen, geldwerte Vorteile und die BAG-Rechtsprechung von
2025 zu virtuellen Optionsrechten werden einbezogen.

Besonders wichtig ist der Unterschied zwischen einem nichtigen
und einem unverbindlichen Verbot. Fehlende Entschädigungszusagen,
zu niedrige Zahlungen und überschießende Einzelklauseln haben
nicht automatisch dieselbe Rechtsfolge. Auch Arbeitslosengeld
wird nicht pauschal wie ein neuer Bruttolohn behandelt.

Weitere Themen sind Auskunft über selbstständige Einkünfte, das
Verhältnis zur Abfindung, Zahlungsstörungen, Wettbewerbsverstöße
und Vertragsstrafen. Abschließend unterscheiden wir Lossagung,
Rücktritt und den rechtzeitigen Arbeitgeberverzicht mit seiner
einjährigen Nachlauffrist. Ein Verzicht auf das nachvertragliche
Verbot erlaubt dabei nicht automatisch Wettbewerb während des
noch laufenden Arbeitsverhältnisses.

Die GrandEdu GmbH mit ihren Geschäftsführern Dr. Tobias Oberdieck
und Dr. Peter Schlecht begleitet eure Weiterbildung. Ergänzend
unterstützt euch die Buchreihe Personalfachkaufmann erfolgreich
bestehen beim Vertiefen der rechtlichen Zusammenhänge.

Rechtsstand: 08.09.2026. Allgemeine Wissensvermittlung, keine
Einzelfallberatung.

Diese Folge wird mit der autorisierten KI-Stimme von Tobias
Oberdieck vertont.

Amtliche Quellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/BJNR002190897.html

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/10-azr-448-15/

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-63-24/

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-498-20/
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„#43 Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen: Wettbewerbsverbot“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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