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  4. #73 Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen: Weitere Rechtsquellen des Arbeitsrechts
Hallo, liebe motivierte Studierende auf dem Weg zum
Personalfachkaufmann oder zur Personalfachkauffrau!

Wann wird aus einer wiederholten Leistung ein Anspruch? Welche
Bedeutung haben Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts? Und
weshalb ist eine EU-Richtlinie nicht dasselbe wie eine
unmittelbar geltende Verordnung?

In dieser Folge von Personalfachkaufmann erfolgreich bestehen
erklärt Tobias von der GrandEdu GmbH weitere Rechtsquellen des
Arbeitsrechts. Im Mittelpunkt stehen betriebliche Übung,
gerichtliche Rechtsfortbildung und das Zusammenspiel von
deutschem Recht und Unionsrecht.

Die eigenen fiktiven Fälle zeigen, warum wechselnde
Sonderzahlungsbeträge eine Bindung nicht automatisch
ausschließen, neue Beschäftigte nicht zwingend selbst drei
Zahlungen erhalten haben müssen und bloßes Schweigen auf die
Einstellung einer Leistung keinen sicheren Änderungsweg eröffnet.
Wir unterscheiden außerdem die Übernahme einzelner
Tariferhöhungen von einer dauerhaften dynamischen Tarifverweisung
und erläutern die Grenzen einer Ablösung durch
Betriebsvereinbarung.

Beim Europarecht geht es um Verordnungen, Richtlinien,
Beschlüsse, unverbindliche Empfehlungen, Anwendungsvorrang und
Vorabentscheidungen. Ein Beispiel zur Personalsoftware
verdeutlicht: Auch eine Betriebsvereinbarung muss die
Datenschutz-Grundverordnung beachten. Gerichtliche Leitwirkung,
konkrete Bindung nach Zurückverweisung und die Voraussetzungen
einer Direktklage gegen EU-Rechtsakte werden voneinander
getrennt.

Die GrandEdu GmbH wird von den Geschäftsführern Dr. Tobias
Oberdieck und Dr. Peter Schlecht geführt. Die Buchreihe
Personalfachkaufmann erfolgreich bestehen begleitet die fachliche
Vorbereitung. Diese Folge wird mit der autorisierten KI-Stimme
von Tobias Oberdieck vertont.

Rechtsstand: 08.09.2026. Allgemeine Wissensvermittlung, keine
Beratung zu einem konkreten Einzelfall. Vorschläge und
Umsetzungsfristen sind nicht mit bereits anwendbaren Pflichten
gleichzusetzen.

Amtliche Quellen:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/10-azr-266-14/

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/4-azr-268-09/

https://eur-lex.europa.eu/eli/treaty/tfeu_2016/art_288/oj/deu

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A62023CJ0065
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„#73 Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen: Weitere Rechtsquellen des Arbeitsrechts“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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