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  4. Cyber Resilience Act: Meldepflicht für Schwachstellen startet
Das Update vom 8. September 2026 im Compliance Radar: Cyber
Resilience Act – Meldepflicht für Schwachstellen startet

In dieser Folge geht es um aktuelle Entwicklungen aus Regulierung
und Compliance: Ab dem 11. September 2026 gilt nach dem Cyber
Resilience Act die Meldepflicht für aktiv ausgenutzte
Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle –
Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, Abschlussbericht spätestens
14 Tage nach einem Sicherheitsupdate, gemeldet über die neue
ENISA-Plattform.

Weitere Themen: das EU-Auditprogramm 2027 mit 144 Audits zu
Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Einfuhrkontrollen,
neue Verfahren beim Bundesfinanzhof, Compliance-Risiken beim Vibe
Coding sowie ein BGH-Urteil zu Online-Kündigungen ohne
Alternativangebote.

Quellen zur Folge:

BSI: Meldepflicht für Schwachstellen im Cyber Resilience Act

Vertretung der EU-Kommission in Deutschland: Auditprogramm
2027 fürLebensmittelsicherheit

Neue anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof (August 2026)

Vibe Coding im Unternehmen

BGH-Urteil zur Bestätigungsseite bei Online-Kündigung

Hinweis: Alle Inhalte werden redaktionell geprüft; ein Anspruch
auf Vollständigkeit besteht nicht. Ziel ist ein kompaktes
Branchen-Update. Die Quellen stammen aus externen
Veröffentlichungen, auf deren Inhalte wir keinen direkten
Einfluss haben.

Mehr Informationen unter: www.compliance-verband.de

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„Cyber Resilience Act: Meldepflicht für Schwachstellen startet“

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