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  4. Ehe, Geld und böses Erwachen: Das harte Geschäft mit der Romantik - Recht & Realität
Die Traumhochzeit ist geplant, doch was bleibt rechtlich von der
großen Romantik? Cornelia Haider räumt in der aktuellen Ausgabe
von „Recht und Realität“ mit einem weitverbreiteten Irrglauben
auf: Liebe spielt im Gesetzestext zur Ehe absolut keine Rolle.
Stattdessen unterschreiben Brautpaare einen knallharten
rechtlichen Vertrag, der detaillierte Pflichten – vom gemeinsamen
Wohnen bis hin zur gegenseitigen Beistandspflicht – regelt.

Gemeinsam mit der Rechtsanwältin und Familienrechtsexpertin Mag.
Agnieszka Turek beleuchten wir die gefährlichsten Stolperfallen
vor und nach dem Gang zum Traualtar. Wem gehört nach dem Jawort
eigentlich das Vermögen? Mag. Turek erklärt glasklar, warum der
gesetzliche Güterstand oft völlig falsch verstanden wird und für
wen ein notarieller Ehevertrag eine zwingende finanzielle
Überlebensfrage darstellt – insbesondere für Unternehmer und
Gesellschafter, die ihr Lebenswerk vor dem Zugriff von Gläubigern
schützen müssen.

Wenn die Beziehung am Ende zerrüttet ist, droht oftmals der
juristische Rosenkrieg. Zwischen einer raschen einvernehmlichen
Trennung und jahrelangen Schlammschlachten vor Gericht liegen
Welten und gewaltige Kosten. Erfahrt aus erster Hand, was
passiert, wenn Ehebruch im Raum steht, wer nach der Scheidung im
gemeinsamen Haus bleiben darf und warum das amtliche
Scheidungsurteil meist erst der Beginn der eigentlichen
finanziellen Auseinandersetzung ist.

"RECHT UND REALITÄT – DAS MAGAZIN FÜR GERECHTIGKEIT hört ihr
immer neu am Dienstag von 11 bis 12 Uhr – sowie an den weiteren
Sendeterminen am Dienstag von 17 bis 18 Uhr und am Mittwoch von 6
bis 7 Uhr – direkt über die Webseite https://austriafirst.at/
oder in der AUSTRIA FIRST App:

Apple/iPhone:
https://apps.apple.com/at/app/austria-first/id6756575485

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#austriafirst #radio #rechtundrealitaet #eherecht
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„Ehe, Geld und böses Erwachen: Das harte Geschäft mit der Romantik - Recht & Realität“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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