Soziale Medien machen Staatszensur. Plattformen löschen ungeliebte
Meinungen und berufen sich dabei auf ihre Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB). Wie weit das gehen kann, zeigt der Fall
des LinkedIn-Nutzers Jörg Kuttig. Er hatte 2022 drei Beiträge
veröffentlicht, die sich kritisch mit der Corona-Impfung
auseinandersetzten. LinkedIn löschte die Beiträge und sperrte sein
Profil. Kuttig zog vor Gericht. Das Landgericht Berlin entschied
zunächst, dass sein Profil wiederhergestellt werden müsse, die
Beiträge aber gelöscht bleiben dürften. In zweiter Instanz erklärte
das Kammergericht Berlin 2025 schließlich sowohl die Löschungen als
auch die Sperrung für rechtmäßig. Der Staatsrechtler Prof. Dietrich
Murswiek hat gegen die Entscheidung Verfassungsbeschwerde
formuliert. „Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass es
gar nicht darauf ankomme, ob das, was die WHO gesagt hat, wahr oder
falsch sei. Selbst wenn die Aussagen der WHO über die Wirksamkeit
der Impfungen falsch seien, sind die Aussagen der WHO verbindlich,"
so Murswiek. Darüber spricht Rechtsanwältin Annette Heinisch mit
dem Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek in der neusten Folge von
TICHYS Rechtsstaat. Im zweiten Teil geht es um einen anderen Fall
mit derselben Grundfrage: Wie weit dürfen staatliche Amtsträger bei
der öffentlichen Bewertung eines Vereins gehen und welche Folgen
kann eine mediale Kampagne haben? In München rückte die
„Abendzeitung“ das libertäre Ludwig von Mises Institut in die Nähe
eines rechtsextremen und antidemokratischen Netzwerks. Als Belege
nennt die Zeitung unter anderem Äußerungen von Personen aus dem
Umfeld des Instituts, Kontakte zur AfD sowie Verbindungen zum
verstorbenen Unternehmer August von Finck. Die Berichterstattung
blieb nicht folgenlos: Der Bayerische Hof erklärte anschließend,
die Zusammenarbeit mit dem Institut nach dem bestehenden Vertrag
nicht fortsetzen zu wollen. Auch Münchens Oberbürgermeister Dominik
Krause schaltete sich ein und bezeichnete entsprechendes
Gedankengut als „besorgniserregend“. Dazu kommentiert Rechtsanwalt
Michael R. Moser. Dieses Video wird unterstützt von der INNOMOTION
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Rechtsstaat: Debatte für unsere Freiheit. „Seit Politiker die
Bürger verklagen und abgewählte Parlamente noch rasch die
Verfassung ändern, werden juristische Streitfragen in der
Öffentlichkeit immer stärker diskutiert“, sagt TE-Videochef
Maximilian Tichy zum Start des neuen Debattenformats TICHYS
Rechtsstaat. Jeden Donnerstag um 13:00 Uhr diskutiert ein Jurist
der Redaktion mit einem Gastjuristen aktuelle Fragestellungen.
Anschließend wird eine weitere Entwicklung der Rechtspflege
kommentiert. In einer ersten Testsendung wurde mit dem renommierten
Staatsrechtler Prof. Rupert Scholz diskutiert, ob es rechtlich
zulässig ist, einen möglichen Landesinnenminister der AfD von den
Konferenzen der Innenminister auszuschließen. Dirk Sattelmaier
erläuterte im Anschluss, warum Kanzler Friedrich Merz im
„Lügenfritze“-Skandal flunkert, wenn er behauptet, keine Bürger
mehr wegen „Majestätsbeleidigung“ verfolgen zu wollen. Das neue
Sendungsformat ist wöchentlich auf der Webseite von Tichys Einblick
zu sehen und auf allen Podcast-Plattformen, sowie dem YouTube-Kanal
„Tichys Rechtsstaat“ zu hören. „Uns geht es darum, juristische
Fragestellungen auch für Normalbürger leicht verständlich zu
beleuchten“, so Maximilian Tichy. Dazu hat die Redaktion fünf
Volljuristen gewonnen, die verschiedene Rechtsgebiete abdecken und
die Gespräche im Wechsel führen.
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