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  4. GmbH-Anteile vererben: Die Falle, die fast alle übersehen. Testament vs. Satzung
„Meine GmbH-Anteile gehen an Person X" – so steht es in deinem
Testament. Doch ob das wirklich passiert, entscheidet nicht dein
Testament, sondern deine Satzung. In dieser Folge erfährst du,
warum privates Erbrecht und Gesellschaftsrecht hier
aufeinanderprallen – und wie du die Falle entschärfst, die fast
alle übersehen.

In dieser Folge:

– Das Kernprinzip: Das Testament regelt, wer erbt – die Satzung
regelt, wer in den Gesellschafterkreis darf

– Warum GmbH-Anteile mehr sind als Vermögen: Stimmrechte,
Einfluss, Kontrolle

– Die Checkliste für deine Satzung: Nachfolgeklauseln,
Einziehung, Abfindungsregelungen, Zustimmungsklauseln

– Der echte Engpass: Abfindung als Cash-Anspruch – und was
passiert, wenn die Gesellschaft nicht liquide ist

– Warum unrealistisch niedrige Abfindungen vor Gericht scheitern
(Fremdvergleich!)

– Das Horror-Szenario: Nichts geregelt, Erbengemeinschaft am
Gesellschaftertisch – und Fremde überstimmen dich in wichtigen
Entscheidungen

– Die drei Takeaways: Anteile sind vererblich, Testament ohne
Satzungs-Check ist Blindflug, und Erben haben oft ganz andere
Interessen als die verbleibenden Gesellschafter

Kleiner Hinweis: Diese Folge ist die Tonspur eines früheren
YouTube-Videos. Ich habe inzwischen geheiratet und heiße heute
Florian Bergheimer – im Video stelle ich mich noch als Florian
Laukner vor. Gleiche Person, gleicher Inhalt.

Deine kostenfreie Risikoanalyse in 2 Minuten:
lebenswerke-consulting.de/risikoanalyse

Diese Folge als Video:
https://www.youtube.com/watch?v=ql7jaQA75fE

lebenswerke-consulting.de · LinkedIn: Florian Bergheimer

UNTERNEHMER UNTOUCHABLE – der Family-Office-Podcast für
Unternehmerfamilien. Jede Woche neu.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts- oder
Steuerberatung. Für Entscheidungen im Einzelfall qualifizierte
Berufsträger hinzuziehen.
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„GmbH-Anteile vererben: Die Falle, die fast alle übersehen. Testament vs. Satzung“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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