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Heute sprechen wir über ein Thema, das in praktisch jedem
Unternehmen vorkommt, aber erstaunlich oft nicht oder nicht
optimal gemanagt wird. Es geht um Auftragsverarbeitung. Also die
Zusammenarbeit von Unternehmen mit Dienstleistern, die
personenbezogene Daten im Auftrag des Unternehmens
verarbeiten. 

Das klingt erstmal trocken, ist in der Praxis aber ein echter
Dauerbrenner. Denn fast jedes Unternehmen nutzt externe Anbieter:
Cloud-Dienste, Hosting, Lohnabrechnung, Ticket-Systeme,
Newsletter-Tools, Videokonferenzlösungen, Support-Dienstleister
oder externe IT-Administratoren. Und bei all diesen
Konstellationen stellt sich früher oder später die gleiche Frage:
Müssen wir eigentlich irgendetwas beim Datenschutz beachten?
 

- Wann liegt überhaupt Auftragsverarbeitung vor – und wann nicht?
Nicht jeder Dienstleister ist automatisch
Auftragsverarbeiter. 

- Art. 28 DS-GVO: Was muss in einen Auftragsverarbeitungsvertrag
zwingend rein?

- Der häufige Praxisirrtum: Ein unterschriebener AV-Vertrag
allein macht die Verarbeitung noch nicht
datenschutzkonform. 

- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs): Was muss man
sich in der Praxis wirklich ansehen? 

- Unterauftragsverarbeiter: Wann dürfen weitere Dienstleister
eingebunden werden? Wie läuft das mit allgemeiner oder konkreter
Genehmigung? Und wie behält man in der Praxis den
Überblick? 

- Regelmäßige Kontrolle von Dienstleistern 

- Prüfung und Verhandlung von AV-Verträgen: Wo hakt es in der
Praxis besonders häufig?

- Wie machen das Thomas und Bernd?

Willkommen im Podcast “Datenschutz
Insider”.

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podcast@datenschutz-insider.com . 
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„#9 Datenschutz-Insider: Auftragsverarbeitung“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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