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Auto Hell Dunkel
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In dieser Folge von WORKlich?! schauen wir uns an, was passiert,
wenn gut gemeintes Teambuilding im Krankenhaus endet: Unsere
Protagonistin Sabine stürzt während einer Firmenveranstaltung mit
dem Segway und bricht sich die Schulter. Doch die
Berufsgenossenschaft lehnt die Anerkennung als Arbeitsunfall
zunächst ab – zu viel Freizeitvergnügen, zu wenig Arbeit, so die
Begründung. Zusammen mit VBG-Expertin Katharina Lechner,
Fallmanagerin in der Rehabilitation am Standort München, klärt Host
Fenja Fieweger, warum das Bayerische Landessozialgericht den Fall
am Ende doch als Arbeitsunfall wertete. Außerdem erfahren wir,
welche drei goldenen Regeln Arbeitgebende beachten müssen, damit
die nächste Firmenveranstaltung nicht zum unversicherten Wagnis
wird. Abonniert WORKlich?!, um keine Folge mehr zu verpassen. Jeden
letzten Mittwoch im Monat neu! Hinweis: Bei dem besprochenen Urteil
handelt es sich um einen Einzelfall.
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„#8 Der Segway-Sturz“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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