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  4. Clemens Pig vor dem Fall? Christoph Urtz über die Beschwerde gegen die ORF-Wahl - Recht und Realität
Die Wahl von Clemens Pig zum neuen ORF-Generaldirektor könnte ein
historisches juristisches Nachspiel haben. Erstmals galten bei
der Bestellung die strengen Vorgaben des Europäischen
Medienfreiheitsgesetzes – und genau hier hakt eine weitreichende
Popularbeschwerde ein. In einer neuen Ausgabe von „Recht und
Realität“ analysiert Moderatorin und Juristin Cornelia Haider
gemeinsam mit Universitätsprofessor, Rechtsanwalt und
ORF-Stiftungsrat Christoph Urtz die brisanten rechtlichen
Konstruktionsfehler des Wahlverfahrens. 

Urtz legt detailliert dar, warum die Wahl aus seiner Sicht nicht
den europäischen Anforderungen an ein transparentes, objektives
und nicht diskriminierendes Verfahren entsprach. Der Stiftungsrat
hatte lediglich zehn Werktage Zeit, um 76 Bewerbungen zu prüfen –
eine Vorgabe, die Urtz als unbewältigbar kritisiert. Zudem
fehlten dem von der ÖVP favorisierten Kandidaten wesentliche
facheinschlägige Erfahrungen in Radio und Fernsehen. Statt eines
ergebnisoffenen Prozesses spricht Urtz von einer rein politischen
Bestellung.

Sollte die Beschwerde, die von Stiftungsrat Peter Westenthaler
und mehr als 120 Unterstützern getragen wird, bis vor den
Europäischen Gerichtshof wandern und erfolgreich sein, droht dem
öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein rechtliches Beben. Die
Aufhebung der Wahl könnte sämtliche Amtshandlungen des neuen
Generaldirektors Pig nachträglich nichtig machen – ein Szenario,
das Christoph Urtz als „Super-GAU“ für den ORF bezeichnet. 

RECHT UND REALITÄT – DAS MAGAZIN FÜR GERECHTIGKEIT hört ihr immer
neu am Dienstag von 11 bis 12 Uhr –  direkt über die
Webseite https://austriafirst.at/ oder in der AUSTRIA FIRST
App:

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