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  4. Warum kaum ein Anleger eine Ratingagentur verklagen kann
Enron, die Finanzkrise, die Eurokrise. Immer wieder haben
Ratingagenturen Bewertungen abgegeben, die sich als katastrophal
falsch erwiesen. Anleger, die darauf vertraut und Geld verloren
haben, stellen sich eine naheliegende Frage: Kann ich die Agentur
haftbar machen?

Die kurze Antwort lautet fast nie. In dieser Folge erkläre ich,
warum das deutsche Haftungsrecht den geschädigten Anleger
weitgehend schutzlos lässt, worin der Unterschied zwischen
beauftragten und unbeauftragten Ratings liegt und warum auch die
europäische Ratingverordnung die Lücke nur teilweise schließt.

Den ausführlichen Beitrag mit allen Anspruchsgrundlagen gibt es
auf juramith.com.
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„Warum kaum ein Anleger eine Ratingagentur verklagen kann“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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