Anmeldung Registrierung
Auto Hell Dunkel
Erweiterte Suche
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

 

Thema heute:   

 

Neues BGH-Urteil: Riester-Bausparer sollten Jahresentgelte
zurückfordern

 

 

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Riester-Bausparer
können unzulässige Gebühren zurückfordern. Der unabhängige
Geldratgeber Finanztip stellt dafür ein Musterschreiben bereit.
Damit können Betroffene Jahresentgelte aus den vergangenen Jahren
zurückverlangen. Diese können pro Vertrag inklusive Verzugszinsen
durchaus bei 100 Euro liegen.

Laut jüngsten Zahlen gibt es rund 1,5 Mio.
Riester-Bausparverträge. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat
klargestellt: Jahresentgelte, mit denen Bausparkassen ihre
Vertragsverwaltung auf die Kunden abwälzen, sind auch bei
Riester-Bausparverträgen unzulässig (Az. XI ZR 83/25). Viele
Bausparkassen hatten die Erstattung von Entgelten nach einem
vergleichbaren Urteil des BGH zu ungeförderten Bausparverträgen
aus dem Jahr 2022 bislang für Riester-Bausparer abgelehnt. Bei
Riester-Bausparverträgen, so brachten sie vor, seien solche
Entgelte gesetzlich erlaubt. Mit dem Urteil ist diese Rechtsfrage
nun geklärt.

„Das Urteil schafft endlich Klarheit. Wer einen
Riester-Bausparvertrag bespart und Gebühren bezahlt hat, sollte
das Geld jetzt zurückfordern”, sagt man bei Finanztip. Mit dem
Musterschreiben von Finanztip lässt sich der Anspruch schnell und
einfach geltend machen.

Bauspargebühren zurückfordern

Betroffene sollten die jährlichen Kontoauszüge ihres
Riester-Bausparvertrags prüfen und nach Bezeichnungen wie
„Jahresentgelt” suchen. Die Gebühr wird in der Regel jährlich
abgebucht. Gebühren aus der Ansparphase der Jahre 2023, 2024,
2025 und 2026 können zurückverlangt werden. Ein Beispiel: Wurden
in der Ansparphase für die Verwaltung des Vertrags jährlich 24
Euro erhoben, wären das über die vier Jahre gerechnet 96 Euro.
Hinzu kommen Verzugszinsen, die die Bausparkasse zusätzlich
zahlen muss. Diese müssen fünf Prozentpunkte über dem Basiszins
liegen. Aktuell liegt dieser bei 1,52 Prozent pro Jahr, dem
Betroffenen stehen dann 6,52 Prozent Jahreszins zu. Lehnt die
Bausparkasse die Rückerstattung ab, sollten sich Verbraucher an
die zuständige Schlichtungsstelle wenden.

Hintergrund

Bereits 2022 hatte der BGH entschieden, dass entsprechende
Jahresentgelte bei klassischen Bausparverträgen unzulässig sind.
Das aktuelle Urteil stellt nun klar, dass dieser Grundsatz auch
für Riester-Bausparverträge gilt.

 

 

Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:

https://www.was-audio.de/aanews/News20260807_kvp.mp3
Episode melden

„Wirtschaftsnews vom 07. August 2026“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

Teilen

Mein Archiv

Deine Privatkopie der Folgen, die du nicht verlieren willst.

Podcast-Folgen verschwinden. Feeds werden auf die letzten Episoden gekürzt, Hoster räumen alte Dateien ab, Formate wechseln den Anbieter und lassen ihr Archiv zurück. Mit „Mein Archiv“ sichert podcast.de die Folgen deiner Podcasts für dich — angefangen bei den ältesten, denn die sind zuerst weg.

  • Deine gesicherten Folgen bleiben hörbar, auch wenn das Original offline geht.
  • Auch Folgen, die im heutigen Feed gar nicht mehr stehen — podcast.de kennt sie noch.
  • Herunterladen bleibt möglich, solange die Folge beim Podcaster liegt. Der zählt seine Abrufe wie bisher.
Startet bald

Sei beim Start von Mein Archiv dabei

Mein Archiv ist fast fertig. Trag dich ein, dann bekommst du eine E-Mail, sobald es losgeht – und bist von Anfang an dabei. Wir schreiben dir nur zum Start, keine Werbung, keine Weitergabe deiner Daten.

Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail. Abmelden geht jederzeit. Datenschutz