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Beschreibung
vor 1 Tag
Mit Beschluss vom 24. Juni 2026 - IV ZB 24/25 hat der BGH zu
einem Fall entschieden, in dem es um die Qualifikation eines
Erbteils als beweglich oder unbeweglich ging. Die Entscheidung
bietet Anlass, Grundlagen der EUErbVo zu wiederholen.
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