Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute:
Bußgelder aus dem Ausland besser nicht ignorieren -
Vollstreckung auch in Deutschland möglich
Im Ausland muss man sich an die Verkehrsregeln des jeweiligen
Landes halten. Tut man das nicht, können Bußgeldbescheide ein
unliebsames spätes Souvenir aus dem Urlaub werden. Einfach
ignorieren sollte man sie nicht, denn sie können auch in
Deutschland vollstreckt werden, wie die ADAC Juristen
informieren.
Mit besonders hohen Bußgeldern müssen Reisende vor allem in
Skandinavien, den Niederlanden und der Schweiz rechnen. Für
Geschwindigkeitsverstöße um 20 km/h werden in Norwegen mindestens
610,-- Euro, in den Niederlanden 225,-- Euro und in Schweden
215,-- Euro fällig. In Finnland sind es 200,-- Euro und in der
Schweiz 190 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland müsste man
mindestens 60,-- Euro zahlen.
Auf Alkohol am Steuer sollte man nicht nur aus Sicherheitsgründen
verzichten. Auch wer seinen Geldbeutel schonen will, sollte sich
nach dem Trinken nicht hinters Steuer setzen. Wird man dennoch
erwischt, wird es in fast allen Ländern richtig teuer. Hohe
einkommensabhängige Strafen gibt es in den skandinavischen
Ländern Dänemark, Finnland und Schweden. Auch in Deutschland sind
bei 0,5 Promille mindestens 500 Euro fällig. Falschparken
kostet in den Niederlanden ab 120,-- Euro, in Estland bis zu
200,-- Euro und in Ungarn bis zu 390,-- Euro. Da ist ein
Parkverstoß in Deutschland mit 10 bis 110 Euro geradezu ein
Schnäppchen. Auch die Smartphonenutzung am Steuer kann
richtig ins Geld gehen, in den Niederlanden muss man mit 430,--
Euro tief in die Tasche greifen. Noch teurer ist es in
Norwegen, wo ein Handyverstoß 875,-- Euro kostet. In Deutschland
geht es dagegen bei ebenfalls humanen 100,-- Euro Bußgeld los.
Tipp der ADAC Juristen:
Für den Fall der Fälle haben die ADAC-Juristen einen Rat, wie man
eventuell etwas günstiger wegkommt. Manche Länder gewähren bei
sofortiger oder zeitnaher Zahlung des Bußgeldes einen Rabatt. In
Spanien erhält man bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen einen
Rabatt von 50 Prozent. In Italien erhält man beispielsweise 30
Prozent Rabatt, wenn man die Geldbuße innerhalb von fünf Tagen ab
Zustellung des Bußgeldbescheids zahlt. Den Bußgeldbescheid
einfach aussitzen und hoffen, dass nichts passiert, ist hingegen
keine gute Idee. Nichtbezahlte Bußgelder aus anderen EU-Ländern
können ab einem Betrag von 70,-- Euro (Bußgelder aus Österreich
bereits ab 25,-- Euro) auch in Deutschland vollstreckt werden.
Für die Eintreibung zuständig ist ausschließlich das Bundesamt
für Justiz. Für private Inkassodienstleister besteht hingegen
keine Möglichkeit, hierzulande öffentlich-rechtliche Forderungen
aus Verkehrsverstößen durchzusetzen.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20260731_kvp.mp3
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