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Beschreibung
vor 1 Tag
Neben Mobbing ist sexuelle Belästigung bei weitem kein Randphänomen
und Arbeitgeber tragen hier eine enorme Verantwortung: Sie haben
ihre Mitarbeiter zu schützen und Maßnahmen zu ergreifen, um
einerseits Übergriffe zu verhindern aber eben andererseits auch
konsequent zu reagieren, sobald ein Verdacht aufkommt. Der Vorwurf
sexueller Belästigung darf jedoch nicht vorschnell zu einer
Vorverurteilung führen. Denn ein Beschuldigter hat immer Anspruch
auf ein faires Verfahren und eine sorgfältige
Sachverhaltsaufklärung. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
und Arbeitgeber tragen hier eine enorme Verantwortung: Sie haben
ihre Mitarbeiter zu schützen und Maßnahmen zu ergreifen, um
einerseits Übergriffe zu verhindern aber eben andererseits auch
konsequent zu reagieren, sobald ein Verdacht aufkommt. Der Vorwurf
sexueller Belästigung darf jedoch nicht vorschnell zu einer
Vorverurteilung führen. Denn ein Beschuldigter hat immer Anspruch
auf ein faires Verfahren und eine sorgfältige
Sachverhaltsaufklärung. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:
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