Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Ärger im Urlaubsdomizil: Wer
haftet für Schäden und Diebstahl in der Ferienwohnung?
Ein Rotweinfleck auf dem hellen Teppich, ein Kratzer im
Esstisch, eine zerbrochene Vase: Ein Malheur in einer fremden
Unterkunft ist schnell passiert und die Vermieter dürfen dafür
Ersatz verlangen.
„Ob die private Haftpflicht bei Mietsachschäden zahlt,
hängt von den konkreten Vertragsbedingungen ab. Versicherte
sollten ihre Police daher genau prüfen“, sagt man beim Bund der
Versicherten e. V. (BdV). Beim Einbruch greift dagegen ein
anderer Schutz: Stehlen Unbekannte persönliche Gegenstände aus
der abgeschlossenen Unterkunft, ist die Hausratversicherung mit
integrierter Außenversicherung zuständig.
Der Hausrat reist mit: die Außenversicherung
Der eigene Hausrat bleibt auch fernab der Wohnung eine Weile
geschützt. Genau das leistet die Außenversicherung – zumindest
vorübergehend. „Die Außenversicherung sorgt dafür, dass der
eigene Hausrat auch im Urlaubsdomizil geschützt ist, egal ob im
Inland oder im Ausland“, teilt der BdV mit. Sie greift also auch
dann, wenn in eine abgeschlossene Ferienunterkunft eingebrochen
wird. Wie lange dieser Schutz läuft, variiert je nach Vertrag;
häufig sind es mindestens drei Monate. Grenzenlos ist der Schutz
aber nicht. Oft ist die Erstattung nach oben gedeckelt, etwa auf
zehn oder zwanzig Prozent der vereinbarten Versicherungssumme.
Und bestimmte Dinge, etwa Bargeld oder Wertsachen, sind mitunter
ganz ausgeschlossen oder nur eingeschränkt abgedeckt. Ein Blick
auf Leistungsausschlüsse und Entschädigungsgrenzen zahlt sich
deshalb aus. Auch bei Raub, wenn also jemand unter
Gewaltandrohung zur Herausgabe seiner Sachen gezwungen wird,
leisten viele Hausratversicherungen. Zwei Punkte sind dafür
entscheidend: Die Tat muss vor Ort geschehen sein, und der
Vorfall sollte umgehend der Polizei angezeigt werden.
Kaputtgemacht – und jetzt? Die Privathaftpflicht
Geht das Inventar der Unterkunft versehentlich zu Bruch, ist
wiederum die private Haftpflichtversicherung am Zug.
„Entscheidend ist, dass Mietsachschäden an beweglichem wie
unbeweglichem Inventar in der Police enthalten sind, sonst bleibt
man am Ende auf den Kosten sitzen“, so der BdV. Der Haken: Manche
Verträge decken genau solche Schäden nur begrenzt ab oder
klammern sie aus. Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft die
Bedingungen oder fragt direkt beim Versicherer nach –
idealerweise schriftlich.
Wenn der Akku zur Gefahr wird
Die Akkus alltäglicher Geräte können sich entzünden, wenn etwas
nicht stimmt. Kommt es dadurch zu einem Brandschaden in der
gemieteten Unterkunft, kann wiederum die private
Haftpflichtversicherung zuständig sein.
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