Was sich beim Energieausweis ab 1. Juli 2026 für Vermieter, Verkäufer und Hausverwaltungen ändert

Was sich beim Energieausweis ab 1. Juli 2026 für Vermieter, Verkäufer und Hausverwaltungen ändert

vor 4 Tagen
Neue Pflichten bei Vertragsverlängerungen, Immobilienanzeigen und digitaler Übermittlung
10 Minuten
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Podcast
Podcaster
Wissenswertes für Immobilienbesitzer, Wohnungs-Eigentümer, Mieter und Verwaltungen

Beschreibung

vor 4 Tagen

In dieser Folge von IMMO WISSEN kompakt erklärt
Maria-Magdalena Kager-Knapp, warum der Energieausweis für
Immobilien eine zentrale Rolle spielt und welche Änderungen durch
die Novelle des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes 2012 ab 1. Juli
2026 in Kraft treten.


Im Mittelpunkt stehen drei praktische Punkte: Der Energieausweis
wird künftig auch bei Verlängerungen von Bestandverträgen
relevant. Immobilienanzeigen müssen mehr Energiekennzahlen
enthalten. Und die digitale Übermittlung des Energieausweises
wird ausdrücklich anerkannt, während die Papierform weiterhin
möglich bleibt.



Weiterführende Informationen unter
https://www.kager-knapp.at/
Feedback gerne per mail an office@kager-knapp.at
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