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Beschreibung
vor 5 Tagen
Kaum ein Bereich sorgt regelmäßig für Diskussionen zwischen
Vermietern und Mietern wie der Balkon. Darf dort gegrillt werden?
Sind Solarmodule erlaubt? Was ist mit Blumenkästen, Sichtschutz
oder Fahnen? Grundsätzlich gilt: Der Balkon gehört zur gemieteten
Wohnung und darf vom Mieter individuell genutzt und gestaltet
werden. Gleichzeitig prägt er aber auch das äußere Erscheinungsbild
des Gebäudes.
Vermietern und Mietern wie der Balkon. Darf dort gegrillt werden?
Sind Solarmodule erlaubt? Was ist mit Blumenkästen, Sichtschutz
oder Fahnen? Grundsätzlich gilt: Der Balkon gehört zur gemieteten
Wohnung und darf vom Mieter individuell genutzt und gestaltet
werden. Gleichzeitig prägt er aber auch das äußere Erscheinungsbild
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