Kann ich dem Mieter die Einbauküche einfach unentgeltlich überlassen oder wie muss ich das im Mietvertrag regeln?

Kann ich dem Mieter die Einbauküche einfach unentgeltlich überlassen oder wie muss ich das im Mietvertrag regeln?

vor 1 Tag
Ein paar Tricks, die man kennen sollte
3 Minuten
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Beschreibung

vor 1 Tag
Wenn die Küche im normalen Mietvertrag steht und du reinschreibst
„wird unentgeltlich überlassen, Mieter repariert selbst“, lachen
sich die Gerichte im Ernstfall kaputt. Das wird fast immer als
unzulässige Klausel gewertet. Wenn du wirklich deine Ruhe haben
willst, gibt es eigentlich nur zwei saubere Wege.

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Lialinda
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