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Beschreibung
vor 3 Tagen
In dieser Episode von „RECHT einfach erklärt“ geht es um
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in der Schule. Besprochen
werden die rechtlichen Grundlagen und Verfahren des § 90
Schulgesetz und wie Schulen diese Maßnahmen rechtssicher umsetzen
können. Die Episode behandelt auch die Vermeidung von Formfehlern
und die Bedeutung des Ermessensspielraumes bei der Auswahl der
passenden Maßnahmen.
️ Inhalt im Überblick
(00:00) Einführung & Vorstellung der Gäste (02:02) Grundlagen
(03:49) Pädagogische Erziehungsmaßnahmen vs. Erziehungs- und
Ordnungsmaßnahmen (05:53) Formelle Rechtmäßigkeit (10:57)
Materielle Rechtmäßigkeit (13:53) Verhältnismäßigkeit und
Ermessen (17:11) Vorläufige Maßnahmen
Aus dem Podcast
Pädagogische Erziehungsmaßnahmen sind in § 23 Abs. 2 Schulgesetz
geregelt, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in § 90 SchulG. Alle
angeordneten Maßnahmen benötigen eine Rechtsgrundlage, da sie in
die Grundrechte der Schülerinnen und Schüler eingreifen.
Maßnahmen nach § 90 SchulG sind: Nachsitzen, Überweisen in die
Parallelklasse, Unterrichtsausschluss und Schulausschluss sowie
Androhung eines Unterrichts- oder Schulausschlusses. Bei
Anordnung einer § 90-Maßnahme ist insbesondere auf Zuständigkeit,
Verfahren und Form zu achten.
Weiterführende Links
Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz
§ 90 SchulG
§ 23 Abs. 2 SchulG
VG Stuttgart vom 29.11.2019 – 12 K 7663/19 (zum schweren bzw.
wiederholten Fehlverhalten nach § 90 SchulG (ab Randnummer
18))
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Folge unseres Podcasts bündeln und beantworten. Auf diese Weise
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gehört werden, sondern die Antworten auch anderen Zuhörenden
weiterhelfen.
Wir freuen uns darauf, Ihre Fragen in einer kommenden Folge zu
behandeln. Bitte schreiben Sie uns und werden Sie Teil unserer
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Podcast-Reihe
Relevante Themen des Schul- und Dienstrechts – einfach und
praxisnah erklärt: „RECHT einfach erklärt“ bietet vertiefte
Einblicke in die rechtlichen Fragen des Schulalltags. Für
Schulleitungen, Lehrkräfte und alle sonstigen Interessierten.
Juristisch fundiert, anschaulich und mit praktischen Beispielen
unterlegt.
In jeder rund 20-minütigen Folge beschäftigen sich Moderator
Stefan Saußele und die beiden Juristen Herr Dr. Stefan Reip und
Frau Dr. Gesine Walz mit rechtlichen Fragestellungen, die für
Schulleitungen und Lehrkräfte im Schulalltag von besonderer
Bedeutung sind. Herr Dr. Reip und Frau Dr. Walz sind am
Kultusministerium tätig und gestalten seit vielen Jahren
Fortbildungen zum Thema Schul- und Dienstrecht im Rahmen der
Führungskräftequalifizierung des ZSL.
Ob es um Aufsichtspflicht, Haftungsfragen oder Anwendung des § 90
Schulgesetz geht – „RECHT einfach erklärt“ liefert verlässliche
Basisinformationen und hilfreiche Impulse für rechtssicheres
Handeln im Schulalltag.
Initiiert und umgesetzt wurde der Schulrechtspodcast von ZSL Ref.
51 (Führungskräftequalifizierung, Personalentwicklung) unter
Regie von Stefan Saußele, Leiter der ZSL Außenstelle Comburg, und
Christian Schwandt, Referent und Koordinator der
Berufsbegleitenden Führungsfortbildungen am Standort Comburg.
Mehr vom ZSL
Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) ist eine
Landesoberbehörde, die die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften
verantwortet, sowie für Schulen und Lehrkräfte weitere
Unterstützungsangebote bereitstellt und übergreifende Aufgaben,
wie die Erstellung von Bildungsplänen, wahrnimmt. Das ZSL hat
sechs Regionalstellen und fünf Außenstellen.
Um über die Aktivitäten des ZSL informiert zu
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