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  4. Notenschutz und Nachteilsausgleich
In dieser Episode von „RECHT einfach erklärt“ werden der
Notenschutz und der Nachteilsausgleich als Ausgleichsmaßnahme im
Kontext von Lese-Rechtschreib-Schwäche, Dyskalkulie, ADHS,
Autismus sowie bei körperbehinderten Schülerinnen und Schülern
thematisiert. Wie passen veränderte Bedingungen und Anforderungen
bei Leistungsfeststellungen und Prüfungen mit dem Prinzip der
Chancengleichheit zusammen?

️ Inhalt im Überblick

(00:00) Einführung & Vorstellung der Gäste (01:40) Grundlagen
(10:23) Praktische Fragen zum Nachteilsausgleich (13:30)
Klärungen zum Notenschutz (15:25) Was gilt bei Dyskalkulie und
anderen Teilleistungsstörungen? (18:44) Zusammenfassung und Fazit

Aus dem Podcast

Ein Nachteilsausgleich stellt die Chancengleichheit her, indem er
die Bedingungen der Leistungserbringung anpasst, ohne die
Anforderungen zu verändern. Dem gegenüber steht der Notenschutz:
Er greift in die Chancengleichheit ein, indem er die
Anforderungen selbst verändert. Notenschutz gibt es nur für
Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Lesen oder
Rechtschreiben und nur in bestimmten Klassenstufen. In den
Abschlussklassen und den Jahrgangsstufen des Gymnasiums gibt es
keinen Notenschutz. Der Nachteilsausgleich hingegen ist in allen
Klassenstufen und Prüfungen möglich. Die Entscheidung über die
Gewährung eines Nachteilsausgleichs trifft die Klassen- oder
Jahrgangsstufenkonferenz. Die Abgrenzung zwischen Notenschutz und
Nachteilsausgleich ist nicht immer einfach. Es ist wichtig, die
individuellen Fälle sorgfältig zu prüfen.

Weiterführende Links

Art. 3 Grundgesetz Gleichheitsgrundsatz (auch:
Chancengleichheit)

VwV Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf u.
Behinderungen Aktuell einzige Vorschrift in BW zum
Notenschutz (Stand Mai 2026)

BVerwG, Urt. v. 29.7.2015 – 6 C 35/14, NVwZ 2016, 541
Entscheidung zum Hinweis auf Notenschutz in
Halbjahresinformationen und Zeugnissen (ab Randnummer 37)

OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.06.2019 – 2 ME 570/19 Kein
Nachteilsausgleich bei ADHS

VG Freiburg, Beschluss vom 30.08.2007 - 2 K 1667/07 Kein
Nachteilsausgleich bei ADHS

Beschluss der KMK vom 04.12.2003 i.d.F. vom 15.11.2007:
Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit
besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder
im Rechnen (zum Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie und
Vergleich zu Lese-Rechtschreib-Schwäche)

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weiterhelfen.

Wir freuen uns darauf, Ihre Fragen in einer kommenden Folge zu
behandeln. Bitte schreiben Sie uns und werden Sie Teil unserer
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Podcast-Reihe

Relevante Themen des Schul- und Dienstrechts – einfach und
praxisnah erklärt: „RECHT einfach erklärt“ bietet vertiefte
Einblicke in die rechtlichen Fragen des Schulalltags. Für
Schulleitungen, Lehrkräfte und alle sonstigen Interessierten.
Juristisch fundiert, anschaulich und mit praktischen Beispielen
unterlegt.

In jeder rund 20-minütigen Folge beschäftigen sich Moderator
Stefan Saußele und die beiden Juristen Herr Dr. Stefan Reip und
Frau Dr. Gesine Walz mit rechtlichen Fragestellungen, die für
Schulleitungen und Lehrkräfte im Schulalltag von besonderer
Bedeutung sind. Herr Dr. Reip und Frau Dr. Walz sind am
Kultusministerium tätig und gestalten seit vielen Jahren
Fortbildungen zum Thema Schul- und Dienstrecht im Rahmen der
Führungskräftequalifizierung des ZSL.

Ob es um Aufsichtspflicht, Haftungsfragen oder Anwendung des § 90
Schulgesetz geht – „RECHT einfach erklärt“ liefert verlässliche
Basisinformationen und hilfreiche Impulse für rechtssicheres
Handeln im Schulalltag.

Initiiert und umgesetzt wurde der Schulrechtspodcast von ZSL Ref.
51 (Führungskräftequalifizierung, Personalentwicklung) unter
Regie von Stefan Saußele, Leiter der ZSL Außenstelle Comburg, und
Christian Schwandt, Referent und Koordinator der
Berufsbegleitenden Führungsfortbildungen am Standort Comburg.

Mehr vom ZSL

Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) ist eine
Landesoberbehörde, die die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften
verantwortet, sowie für Schulen und Lehrkräfte weitere
Unterstützungsangebote bereitstellt und übergreifende Aufgaben,
wie die Erstellung von Bildungsplänen, wahrnimmt. Das ZSL hat
sechs Regionalstellen und fünf Außenstellen.

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„Notenschutz und Nachteilsausgleich“

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