Beschreibung
vor 2 Tagen
Einem Ausländer wurde Asyl, internationaler Schutz bzw.
subsidärer Schutz in Deutschland gewährt. Das bedeuet jedoch
nicht, dass er damit dauerhaft in Deutschland bleiben kann.
Das BAMF hat die Möglichkieit den Schutzstatus zurückzunehmen
bzw. zu widerufen.
Auf die Möglihckeit der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
bzw. einer Einbürgerung bei Schutzberechtigten geht Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde ein.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite:
https://www.familiennachzug-visum.de
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vor 2 Wochen
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