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  4. Krypto an der Kasse: Zukunftsmusik oder Pflichtprogramm? (#119)
Bitcoin, Stablecoins, digitaler Euro: Begriffe wie diese tauchen
immer häufiger in den Schlagzeilen auf. Doch was bedeutet das
konkret für den Handel? Müssen Händler:innen ihren Kund:innen
bald Kryptowährungen als Zahlungsmittel anbieten? Oder bleibt das
vorerst Zukunftsmusik?

Jonathan Osswald, Kryptoanalyst im Research der DZ BANK, ordnet
in dieser Folge ein, warum Kryptowährungen im Handel bisher kaum
eine Rolle spielen und weshalb der digitale Euro für
Händler:innen im Euroraum schon bald wichtiger werden könnte.

Begriffserklärungen:

Open Source:

Open Source bedeutet, dass der Programmcode einer Software
öffentlich einsehbar ist und damit von jedermann weiterentwickelt
werden kann.

Kryptographie:

Kryptographie ist die Technik, mit der Informationen oder Daten
mithilfe mathematischer Verfahren verschlüsselt und geschützt
werden.

Blockchain-Technologie:

Eine Blockchain ist ein digitales Register, in dem Transaktionen
fälschungssicher und nachvollziehbar gespeichert werden.

Stablecoin:

Ein Stablecoin ist eine digitale Währung, deren Wert an ein
stabiles Gut wie den Euro oder den US-Dollar gekoppelt ist.

Wenn-Dann-Funktion:

Eine Wenn-Dann-Funktion beschreibt eine einfache Regel, z. B. in
der Informatik: Wenn eine bestimmte Bedingung erfüllt ist, wird
automatisch eine festgelegte Aktion ausgelöst.

Legal Tender:

Legal Tender bedeutet „gesetzliches Zahlungsmittel“ und
bezeichnet Geld, das grundsätzlich zur Begleichung von Zahlungen
akzeptiert werden kann oder muss.

Tokenisierte Einlagen:

Tokenisierte Einlagen sind digital abgebildete Bankguthaben, die
sich in automatisierte Zahlungsprozesse einbinden lassen.

DLT-Technologie:

DLT steht für Distributed-Ledger-Technologie und beschreibt
digitale Register, in denen Daten verteilt gespeichert werden.
Eine Blockchain ist eine bekannte Form davon.

Fragen und Wünsche zum #PaymentPower Podcast gerne an:
podcast@paymentpower.de

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