BetriebsratHEUTE - Betriebsrat blockiert Überstunden von Führungskräften

BetriebsratHEUTE - Betriebsrat blockiert Überstunden von Führungskräften

vor 7 Jahren
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Beschreibung

vor 7 Jahren

In seiner Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln
dem Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch gegen die
Arbeitgeberin bzgl. Arbeitszeiten von Führungskräften über die
regelmäßige Arbeitszeit hinaus zugestanden.

Der Arbeitgeberin wurde aufgegeben, es zu unterlassen, die
Filialleiter und Abteilungsleiter ohne Zustimmung des
Betriebsrats mehr als 37,5 Stunden pro Woche arbeiten zu lassen.
So war es zuvor in einer Betriebsvereinbarung geregelt worden.


Die Themen für Heute:


Auf wen ist die Betriebsvereinbarung anwendbar?

Abgrenzung leitende Angestellte/Arbeitnehmer

Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3
BetrVG bei groben Verstößen des Arbeitgebers

Mitbestimmungsrecht bei Überstunden nach § 87 Abs. 1 Nr. 3
BetrVG

Verhältnis von Rechtsquellen im Arbeitsrecht zueinander

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