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Beschreibung
vor 7 Jahren
§ 8 BurlG verbietet dem Urlaubszweck widersprechende
Erwerbstätigkeiten.
Die Themen für Heute:
§ 8 BurlG
Erwerbstätigkeit erfordert Vergütung, unentgeltliche
Tätigkeiten sind erlaubt
Tätigkeit darf dem Urlaubszweck nicht widersprechen:
Einzelfallabwägung
Beispiele
Ggf. arbeitsvertragliche Genehmigungspflicht
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