BetriebsratHEUTE - Freistellung: Was Betriebsräte zu dem Thema wissen sollten

BetriebsratHEUTE - Freistellung: Was Betriebsräte zu dem Thema wissen sollten

vor 7 Jahren
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Beschreibung

vor 7 Jahren

Die während der Freistellung bis zum Ende des
Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung ist bei
der Bemessung des Arbeitslosengeldes als Arbeitsentgelt
einzubeziehen.


Außerdem: Was gibt's neues bei der Nordsee?


Die Themen für Heute


Was ist so neu an der Entscheidung? Wie lag der Fall hier?

Was versteht man unter einer Freistellung?

Widerruflich? Unwiderruflich?

Wann kann der Arbeitgeber einseitig freistellen?

Freistellung auf Grund Vereinbarung möglich?

Update: Anfechtung der BR-Wahlen bei der Fischrestaurantkette

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