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Beschreibung
vor 7 Jahren
Ein Zeitraum von weniger als 2 Arbeitstagen zur Abgabe einer
Stellungnahme im Rahmen einer Anhörung vor Ausspruch einer
Verdachtskündigung ist in der Regel unangemessen kurz. Das gilt
umso mehr, wenn dem Arbeitgeber bekannt ist, dass sich der
Arbeitnehmer regelmäßig anwaltlich vertreten lässt und der
Arbeitnehmer zudem arbeitsunfähig krank ist.
In dieser Folge lernen Sie
Was ist überhaupt eine Verdachtskündigung?
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Welche Frist gilt für die Anhörung des Arbeitnehmers vor
Ausspruch der Verdachtskündigung?
Wie war der Fall hier?
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