BetriebsratHEUTE - Arbeitsunfall auf dem Oktoberfest

BetriebsratHEUTE - Arbeitsunfall auf dem Oktoberfest

vor 7 Jahren
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Beschreibung

vor 7 Jahren

Der Besuch des Münchner Oktoberfestes im Kollegenkreis stellt nur
unter engen Voraussetzungen eine betriebliche Veranstaltung im
Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Dies hat das
Sozialgericht Berlin in seiner Entscheidung bekanntgegeben...


Die Themen für Heute:


Was war passiert?

Was sind die Voraussetzungen für einen Wegeunfall als
Arbeitsunfall?

Kann grundsätzlich eine betriebliche
Gemeinschaftsveranstaltung, etwa ein Betriebsausflug, einer
versicherten Tätigkeit zugerechnet werden?

Wie ist der Betriebsrat zu beteiligen?

Bin ich auch unfallversichert, wenn mir währen der
BR-Tätigkeit etwas passiert?

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