Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 7 Jahren
Eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche
Verfallklausel, die ohne jede Einschränkung alle beiderseitigen
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den ab dem 1.
Januar 2015 von § 1 MiLoG garantierten Mindestlohn erfasst,
verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB
und ist - jedenfalls dann - insgesamt unwirksam, wenn der
Arbeitsvertrag nach dem 31. Dezember 2014 geschlossen wurde.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. September 2018 - 9 AZR
162/18
Die Themen für Heute
Wann verjähren Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag?
Was ist eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist?
Was hat das MiLoG damit zu tun?
Weitere Episoden
15 Minuten
vor 7 Stunden
34 Minuten
vor 1 Woche
19 Minuten
vor 2 Wochen
29 Minuten
vor 3 Wochen
43 Minuten
vor 4 Wochen
Kommentare (0)
Melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.