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Beschreibung
vor 7 Jahren
Ein Unternehmen bietet bei Erkältungen Krankschreibungen per
WhatsApp an – ohne persönlichen Kontakt zwischen Arzt und
Patient. Dieser Service wirft viele Fragen auf:
Ist das rechtlich zulässig? Welche Risiken ergeben sich für
Mitarbeiter und Kollegen? Und welche Mitbestimmungsrechte hat der
Betriebsrat?
Die Themen für Heute:
Der Fall
Ist damit die Nachweispflicht nach § 5 Abs. 1 EFZG erfüllt?
Reicht eine digitale Version der Krankschreibung aus?
Problem: Arbeitgeber kann die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln
Kann der BR mitbestimmen?
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