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Beschreibung
vor 7 Jahren
Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur
Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise
erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten, so die neue
Entscheidung des BAG (Urteil vom 17. Oktober 2018 - 5 AZR 553/17)
Die Themen für Heute:
Was war der Ausgangsfall?
Wann ist Reisezeit Arbeitszeit?
Was ist in diesem besonderen Fall zu beachten?
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