BetriebsratHEUTE - Über den Küchentisch gezogen... Neues zum Aufhebungsvertrag

BetriebsratHEUTE - Über den Küchentisch gezogen... Neues zum Aufhebungsvertrag

vor 7 Jahren
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Beschreibung

vor 7 Jahren

Die Themen für Heute:


Ein Aufhebungsvertrag, der in der Privatwohnung geschlossen
wird, kann nicht nach den Verbrauchervorschriften der § 312 ff.
BGB widerrufen werden

Keine Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Schadensersatzanspruch wegen Verstoß gegen das Gebot des
fairen Verhandelns

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