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Beschreibung
vor 7 Jahren
Arbeitgeber müssen zukünftig die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer
komplett erfassen, so der EuGH mit seiner neuen Entscheidung vom
14.05.2019 (Az: C-55/18).
Wir besprechen mit Ihnen, was diese Entscheidung für den
Arbeitgeber bedeutet und welche Auswirkungen diese Entscheidung
für Ihren Betriebsalltag und Ihre Arbeit als Betriebsrat haben
kann.
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